Mo., 13.02.12

Neues Gesetz Bundestag dämmt illegale Telefonwerbung ein

Artikel vom 26.03.2009

23 Millionen Werbeanrufe gehen pro Tag in deutschen Haushalten ein. Schnell lassen sich viele Kunden dabei einen unsinnigen Vertrag aufschwatzen. Jetzt hat der Bundestag den Verbraucherschutz gestärkt und das Widerrufsrecht verbessert.

«Guten Tag, kennen Sie schon unser neues Angebot?» Unerlaubte Werbeanrufe sind nicht nur lästig, sondern können auch teure Folgen haben. Fast neun von zehn Bundesbürgern fühlen sich einer Forsa-Umfrage zufolge durch solche Anrufe belästigt. Dabei sind die Anrufe schon längst verboten. Das kümmert manche Firmen offensichtlich wenig. Doch die Verbraucher bekommen nun Rückendeckung von der Koalition und der FDP.

Für Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements sowie Wett- und Lotto-Angebote, die per Telefon abgeschlossen oder angenommen wurden, wird ein Widerrufsrecht eingeführt. Bisher gab es etwa für Handy-Verträge oder Finanzdienstleistungen schon ein solches Recht, das nun erweitert wird - unabhängig von illegalen Anrufen. Auch das Unterschieben von Verträgen per Telefon oder Internet soll eingedämmt werden. Beim Anbieter- oder Tarifwechsel von Telefon, Strom oder Gas ist eine schriftliche Kündigung für den alten Vertrag nötig.

«Verbraucher können sich künftig ohne Angabe von Gründen regelmäßig innerhalb von einem Monat von allen telefonisch abgeschlossenen Verträgen lösen», sagt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Grundsätzlich gilt ein Widerrufsrecht von zwei Wochen.

Die Verschärfungen gehen Linken, Grünen und Verbraucherzentralen aber nicht weit genug. Sie wollen eine Unterschrift für telefonisch geschlossene Verträge einführen. Zypries nennt hierbei gern das Pizza-Beispiel, wonach eine Unterschrift für das Bestellen der Pizza nötig wäre. Die Befürworter betonen jedoch, es gehe nur um Werbeanrufe.

In welchen Situationen soll das neue Recht angewendet werden? Da wird zum Beispiel ein Verbraucher von seinem Telefonanbieter angerufen, der ihn zu einem angeblich günstigeren Tarif überredet. Das Recht auf Widerruf erwähnt er nicht. Nach einigen Rechnungen stellt der Kunde überrascht fest, dass der Tarif nicht günstiger, sondern teurer ist. Oder ein vermeintlicher Gewinn winkt per Anruf. Der Verbraucher muss hierfür nur noch die Kontodaten angeben - doch abgebucht wird später der Preis für ein Lotterielos.

Was mache ich, wenn nach einem Kaufvertrag per Telefon oder Internet unfreiwillig schon Gebühren angefallen sind? Der Kunde muss nur dann dafür zahlen, wenn er zuvor darauf hingewiesen wurde, dass das Angebot etwas kostet und dass er dafür berappen muss.

Was passiert, wenn Anbieter gegen das Verbot der illegalen Telefonwerbung verstoßen? Für unerwünschte Werbeanrufe können Geldbußen von bis zu 50.000 Euro fällig werden. Aber auch das Unterdrücken der Rufnummer soll bestraft werden - mit bis zu 10.000 Euro. Zypries betont, dass die «schwarzen Schafe» getroffen werden sollen, nicht die ganze Branche: «All diese Maßnahmen schützen den seriösen Kaufmann.» Rund 440.000 Menschen arbeiten nach Angaben des Branchenverbands CCF in bundesweit 5700 Call Centern. Sie führen bis zu 23 Millionen Telefonate mit Kunden pro Tag.

Wann treten die Verschärfungen in Kraft? Das Gesetz muss noch durch den Bundesrat, eine Zustimmung der Länder ist aber nicht zwingend. Zypries rechnet damit, dass die Regelungen ab dem Sommer gelten. Ansonsten gibt es jederzeit die Möglichkeit, bei lästigen Anrufen einfach aufzulegen.

jek/mas
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Leserkommentare (4)
  • Kommentar: 4
  • 15.07.2010 14:29
von
Niels

Lächerlich. Das Gesetz wirkt überhaupt nicht. Die Bundesnetzagentur tut gar nichts. Ich kriege diese Anrufe und werde aufs Übelste beschimpft, wenn ich darauf hinweise, dass das Unterdrücken der Rufnummer illegal ist. Diesen Verbrechern geschieht in Deutschland gar nichts. Fürs falsch Parken wirst du härter bestraft. Und das ist von den unfähigen, visionslosen, egoistischen Funktionären, die uns regieren, auch so gewollt.

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  • Kommentar: 3
  • 15.05.2009 22:06
von

wer angerufen hat, wird doch für 6 Monate bei der Telekom oder einer anden Telefongesellschaft gespeichert. Die Geschichte mit der Rufnummernunterdrückung halte ich aber eindeutig für Schwachsinn. Wenn eine Firma behauptet ich hätte telefonisch einen Vertrag geschlossen, kann sie ja nicht leugnen, dass sie mich angerufen haben, oder?

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  • Kommentar: 2
  • 15.05.2009 21:53
von

ich verstehe irgendwie nicht was jetzt, bis auf Details, an dem Gesetz wirklich neu ist. Ein Widerspruchsrecht gibt es doch bereits heute. Was soll der Quatsch mit der Pizza. Klar, gibt es Ausnahmen, wo kein Widerspruchsrecht gelten kann. Ich kann doch keine Pizza bestellen und bei Lieferung erklären, dass ich keinen Hunger mehr habe und vom "Vertrag" zurücktrete oder die Unterschrift verweigere. Es wäre also auch möglich bei fernmündlichen Verträgen generell eine Bestätigung in Textfrom (klar, auch E-Mail) zu verlangen. Natürlich kann es Ausnahmen geben, etwa bei verderblichen Waren.

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  • Kommentar: 1
  • 15.04.2009 15:44
von

Ich finde das Ganze wird allerhöchste Zeit!! Nur, wenn ich mit Werbeanrufen natürlich mit unterdrückter Rufnummer belästigt werde, werde ich übelst beschimpft, wenn ich darauf hinweise, dass die Rufnummer anzuzeigen ist. Ich werde gefragt, ob ich krnak im Kopf wäre oder ich solle aufhören besserwisserisch zu sein. Es wird gedroht mein Konto zu belasten usw. Wie können solche schwarzen Schafe denn herausgefiltert werden, denn die rufnummer habe ich ja nicht, um sie entsprechend anzzeigen? Regina Stark

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