Lehrerin verliert Kopftuchprozess endgültig
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Eine zum Islam konvertierte Lehrerin darf in Baden-Württemberg endgültig nicht mehr mit Kopftuch unterrichten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden und damit erneut das Schulgesetz des Landes für verfassungsgemäß erklärt.
Die höchsten Verwaltungsrichter bestätigten damit ein umstrittenes Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) vom März 2008, wie das Gericht in Mannheim heute mitteilte.
Danach müssen auch Nonnen und Mönche in der Schule auf ihre Ordenstracht verzichten - außer während des Religionsunterrichts. Das baden-württembergische Gesetz schreibt vor, dass «in der Schule religiöse äußere Bekundungen zu unterlassen» sind. Dies wollte die Lehrerin nicht akzeptieren (AZ.: 2 B 46.08).
Die VGH-Richter hatten keine Rechtsmittel gegen ihr Urteil vom März 2008 zugelassen. Mit einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde wollte die Lehrerin erreichen, dass sich die Bundesrichter in Leipzig dennoch mit der Sache befassen. Dies lehnten diese mit dem Beschluss vom Dezember 2008 ab.
Bereits vor mehr als sechs Jahren waren die Leipziger Bundesrichter mit einem Fall aus Baden-Württemberg befasst, der im September 2003 zum Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts im «Kopftuchstreit» führte: dem der deutschen Lehramtsbewerberin Fereshta Ludin. Die Karlsruher Richter entschieden, dass muslimischen Lehrerinnen das Tragen der Kopfbedeckung im Unterricht untersagt werden kann. Sieben Länder beschlossen daraufhin ein entsprechendes Gesetz - darunter Baden-Württemberg.
jan/ped
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