Die fünf Positionen zur Spätabtreibung
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In der Debatte über Spätabtreibungen von Babys mit Behinderungen liegen dem Bundestag insgesamt fünf Gesetzentwürfe oder Anträge vor. Sie weisen alle auf die schwierige Situation der Schwangeren hin, doch ziehen sie unterschiedliche Schlüsse.
Folgende Positionen werden zum Thema Spätabtreibung vertreten:
1. Gesetzentwurf des CSU-Abgeordneten Johannes Singhammer und anderer:
Zentraler Punkt ist Beratungs- und Aufklärungspflicht durch Ärzte, deren Erfüllung die Mediziner auch dokumentieren müssen. Zwischen der ärztlichen Beratung und der schriftlichen Feststellung einer «medizinischen Indikation» müssen drei Tage Bedenkzeit liegen, es sei denn, es besteht akute Gefahr für Leib und Leben der Schwangeren. Erst danach kann der Abbruch vorgenommen werden. Es geht um Abtreibungen nach der zwölften Schwangerschaftswoche.
2. Antrag der SPD-Abgeordneten Christel Humme und anderer:
Die Abgeordneten wollen keine Gesetzesänderung. Eine bessere Beratung von Schwangeren soll über neue Richtlinien vorangetrieben werden, unter anderem für den Mutterpass. Darüber hinaus sollen die Rahmenbedingungen für Kinder mit Behinderungen verbessert werden.
3. Gesetzentwurf der SPD-Abgeordneten Kerstin Griese und anderer:
Die Abgeordneten wollen eine gesetzlich verankerte psychosoziale Beratung neben umfassender medizinischer Beratung. Wichtig ist ihnen, dass dabei das Ergebnis offen ist. Die Qualität der Beratung soll verbessert werden. Schwangere sollen schon vor den pränatalen Tests darauf hingewiesen werden, dass sie mit unter Umständen schockierenden Ergebnissen konfrontiert werden. Der Entwurf bezieht sich in der Begründung auf Spätabtreibungen im engeren Sinne, also nach der 22. Schwangerschaftswoche. Die Beratung soll aber für alle Abbrüche nach medizinischer Indikation gelten.
4. Gesetzentwurf der FDP-Abgeordneten Ina Lenke und anderer:
Auch dieser Gesetzentwurf setzt auf eine Beratungspflicht des Arztes. Er soll die Schwangere nach der Diagnose, dass das Kind krank ist, medizinisch beraten. Darüber hinaus soll er dafür Sorge tragen, dass sie ein Angebot der psychosozialen Beratung bekommt und dieses auch wahrnimmt. Dieser Entwurf sieht ebenfalls eine Wartefrist von drei Tagen zwischen Beratung und möglichem Abbruch vor. Verstößt der Arzt gegen seine Pflichten, könnte er wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden.
5. Antrag der Linken-Abgeordneten Kirsten Tackmann und anderer:
Die Abgeordneten sehen keinen Änderungsbedarf an der jetzigen Rechtslage. «Eine Schwangerschaft auszutragen oder abzubrechen, ist zu jedem Zeitpunkt eine Entscheidung der Frau», heißt es im Antrag. Die Antragsteller plädieren aber ebenfalls für eine Unterstützung der Frau und einen Rechtsanspruch auf kostenlose Beratung, um ihr eine Entscheidung zu erleichtern.
kab
Von Empfängnis/Zeugung an Kind: Angehörige, deren (Enkel- oder Geschwister-)Kind während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach starb, bestätigen: mit Beginn einer Schangerschaft wird es nie mehr so wie es vor Beginn dieser Schwangerschaft war, unabhängig, ob das Kind still = tot oder lebend geboren wurde. Dem entsprechend entscheiden sich Eltern bei einem Schwangerschaftsabbruch nicht gegen ihr Kind, sondern treffen die Entscheidung, ob sie in Zukunft Mutter/ Vater eines toten oder lebenden Kindes sein möchten. Vielen fehlt die Kraft/das Umfeld, das Geld ein sterbendes Kind zu begleite
jetzt antwortenKommentar meldenDie Beziehung zwischen Mutter und Kind sollte auf keinen Fall unterbewertet werden.Da die Mutter meiner Tochter durch die Geburt erkrankt(Diabetes) ist und ihre Tochter nicht mehr akzeptieren kann bin ich nun alleinerziehender Vater,sie kann es psychisch nicht mehr verkraften
jetzt antwortenKommentar meldenSehe das auch so, ich könnte es nicht. Und wem kosten es denn dann Geld? Dem Staat!!! Sicher hört sich das hart an, aber richtige Hilfe bekommen die Mütter dann auch nicht und was ist wenn ein Elternteil stirbt,wer kümmert sich dann, oder Und viele Väter sind dann auch weg und lassen ihre Frauen im Stich. Diese Abtreibungsgegner sollten mal wach werden, oder sind diese dann da um die Frauen zu entlasten, denn Arbeiten gehen und ein eigenstädiges lebenswertes Leben führen können sie auch nicht mehr.
jetzt antwortenKommentar meldenEines sollte bedacht werden: ein Kind mit einer mehr oder weniger schweren Behinderung bedarf besonderer Zuwendung und Betreuung und: vor allem die finanziellen Voraussetzungen um die bestmögliche Entwicklung TROTZ Behinderung zu garantieren! WER KANN DAS? Dies ist wieder nur bestimmten Einkommensgruppen vorbehalten. Man darf gar nicht daran denken, was mit diesen Kindern passiert wenn die Eltern nicht mehr betreuen können aus verschiedenen Gründen (Alter, Krankheit, etc.)! Wer möchte in einem Heim o. ä. landen? KEINER!
jetzt antwortenKommentar meldenIn erster Linie muss sich in der Gesellschaft etwas ändern! Die ELtern und deren Kinder mit Behinderung brauchen mehr Unterstützung und Entlastung!!! Die Abtreibung (besonders von einem behinderten Kind) ist für jede Frau (und für jeden Mann) - zumindest unbewußt - langfristig eine riesengroße Belastung. Ein großer Schulddruck liegt auf der Seele. Auch wenn es mit dem bewußten Verstand abgestritten und manchmal nicht gefühlt wird. Sie hat weitreichende Auswirkungen, nicht nur auf die Frau, sondern auf den Mann, die Beziehung und auf die Kinder und Kindes Kinder. Das wird nicht berücksichtigt!
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