Löchrig wie ein Schweizer Käse
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Von news.de-Redakteurin Claudia Arthen
Artikel vom 04.12.2008Gammelfleisch, Pestizide in Obst - die Angst vor unsichtbaren Giften ist stets vorhanden. Abhilfe soll das Verbraucherinformationsgesetz schaffen, das Bürgern einen Rechtsanspruch auf Informationen über Produkte verspricht.
Der damals zuständige Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) erklärte das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zum «Meilenstein des Verbraucherschutzes» und gab sich mächtig stolz. «Ich glaube, dass die Nennung eines Namens, wenn jemand gegen das Lebensmittelrecht verstoßen hat, mehr präventive Wirkung hat, als das ganze Ordnungswidrigkeiten- oder Strafrecht», sagte er im Bundestag.
Seit dem 1. Mai 2008 können sich Verbraucher bei den zuständigen Ämtern zum Beispiel über die Pestizidbelastung bestimmter Gemüsesorten erkundigen. Auch Informationen über die Herkunft und Beschaffenheit der Waren sollten zugänglich sein, ebenso wie zu Verstößen gegen das Lebensmittelrecht, zu Gefahren, die von Lebensmitteln ausgehen können, und zu behördlichen Überwachungsmaßnahmen. Soweit die Theorie.
Doch in der Praxis sieht es ganz anders aus: «Um an die Informationen zu kommen, müssen Verbraucher einen schriftlichen Antrag stellen und dann auf die Antwort der Behörde warten», erklärt Roland Stuhr von der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Dabei könnten durchaus mehrere Monate vergehen, sagt der Verbraucherberater. Die Wurst an der Theke ist dann längst verkauft, gegessen und alle Beweise ebenso.
In der Regel sollen die Auskünfte laut Gesetz nach einem Monat vorliegen. Allerdings müssen vorher die betroffenen Unternehmen angehört werden. Dadurch verlängert sich die Frist um mindestens einen weiteren Monat. «Ob Sie dann das erfahren, was sie eigentlich wissen wollen, ist fraglich», meint Stuhr. Er vermutet, dass Verbraucher seit Inkrafttreten des Gesetzes kaum Anfragen gestellt haben – aus Unwissenheit oder wegen des bürokratischen Aufwands.
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