So., 12.02.12

Verbot rechtsextremer Vereine «Die linke Ratte gehört erschossen»

Von news.de-Redakteur Timo Nowack

Artikel vom 05.08.2009

Zwei rechtsextreme Vereine bleiben verboten - die Tätigkeit von Collegium Humanum und Bauernhilfe e.V. richte sich gegen die Verfassung, meint das Bundesverwaltungsgericht. Bei der Verhandlung in Leipzig war die Gesinnung der Anhänger zu beobachten.

Im Bundesverwaltungsgericht steht die 80-jährige Ursula Haverbeck und spricht über ökologischen Landbau. Um sie herum haben sich etwa 15 Journalisten postiert. In ihrem Verein Bauernhilfe e.V. gehe es darum, «jungen Familien beizubringen, Gemüse anzubauen», sagt Haverbeck in die Kameras. Sie trägt ein hellblaues Kleid, die grauen Haare zurückgebunden und grinst das charmante Lächeln einer alten Dame, die Bonbons verteilt. Doch der Schein trügt.

Urusla Haverbeck ist nach Leipzig gekommen, um gegen das Verbot zweier Vereine zu klagen, deren letzte Vorsitzende sie war: des Collegium Humanum und der Bauernhilfe e.V. Beide waren 2008 verboten worden, da sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik richteten, den Nationalsozialismus verherrlichten und die Mitglieder um Ursula Haverbeck den Holocaust leugneten, so die Begründung. Die Leipziger Richter werden am Abend zu der Entscheidung kommen, dass das Verbot rechtmäßig war: Beide Vereine verstoßen mit ihren Tätigkeiten gegen geltendes Recht, richten sich gegen die Verfassung und bleiben verboten.

Vor der Verhandlung sagt Rechtsextremismus-Experte Volkmar Wölk, der für die Linkspartei arbeitet und als Zuschauer bei dem Prozess dabei ist, über das Collegium und die angeschlossene Bauernhilfe: «Es geht dabei um eine ideologiebildende Organisation der extremen Rechten, die eine Knotenfunktion im rechten Netzwerk hat.» Tatsächlich scheint der Verein gut vernetzt zu sein: Rechte Internetportale hatten vorher zum Prozess mobil gemacht. In einem Aufruf forderten sie ihre Anhänger dazu auf, sich das «Reichsgerichtsgebäude (derzeit zweckentfremdet, als Sitz des Bundesverwaltungsgerichts genutzt)» anzuschauen.

«Bleibt ruhig, das System ist am Ende»

So ist Wölk im Gerichtssaal einer der wenigen Linken. Die Verhandlung ist öffentlich, die 109 Stühle in dem holzvertäfelten Raum sind alle besetzt. Man kennt sich hier, schüttelt sich die Hände, fragt nach dem Befinden. Es sind viele alte Gäste da und viele junge. Die alten sind unscheinbare Rentner. Auch manch Jungem ist seine Gesinnung nicht direkt ins Gesicht geschrieben. So etwa dem mit der langen blonden Dreadlock-Frisur. Ein Blick auf sein T-Shirt verschafft aber Klarheit. Da steht: «Lieber Reich und gesund als Republik und krank». Ein anderer junger Mann fordert auf seiner Oberbekleidung: «Lügenpresse auf die Fresse».

Während sich die letzten Gäste setzen, knipsen Pressefotografen die Akten, den Richter, die Klägerin und auch das Publikum. Doch das gefällt manchem nicht. «Ich wünsche nicht, von Ihnen fotografiert zu werden», sagt ein alter Mann mit Goldrandbrille und fester Stimme zu einem jungen Fotografen. «Hören sie auf.» Aus einer anderen Reihe schallt es auf einmal: «Der hat überhaupt keinen Presseausweis, raus hier.»

Als der junge Mann weiter fotografiert, steht ein alter Herr im blau-grau-karierten Hemd auf, packt ihn am Arm und schiebt ihn zum Ausgang. Der Tumult ist schnell wieder vorbei, aber die anschließende Diskussion zwischen den Reihen ist aufschlussreicher über Haverbecks Klientel, als vieles, was später im Prozess zur Sprache kommt. «Bleibt ruhig, das System ist am Ende», meint einer. Der alte Mann mit Goldrandbrille sieht das anders: «Eine linke Ratte ist das», sagt er. «Einer, der erschossen werden muss.»

Leugnung des Völkermordes an den Juden

Im Prozess verteidigt der Anwalt des Bundes dann das Verbot des Collegium Humanum. Der Verein wende sich entschieden gegen die freiheitliche Grundordnung und lehne die Demokratie grundlegend ab, erklärt er. Auch die Holocaust-Leugnung Haverbecks sei nicht zu relativieren. Sie habe in der Mitgliedszeitschrift des Vereins «Stimme des Gewissens» 2006 erklärt, die Berichte über den Holocaust basierten auf «Erfindungen und Lügen», außerdem habe es ihrer Ansicht nach «keine Vergasungen in Auschwitz gegeben». Hierbei handele es sich um eine klare Leugnung des Völkermordes an den Juden.

Der Anwalt des Vereins, Klaus Kunze, entgegnet, der Verein habe nicht den Völkermord als solchen geleugnet, sondern zweifle lediglich an, ob der Begriff «Holocaust» anzuwenden sei. Auch müsse eine Debatte über die Zahl der getöteten Juden während der NS-Herrschaft erlaubt sein, schließlich habe das Nachrichtenmagazin Spiegel in einem Beitrag 2002 straffrei die Zahl der in Auschwitz getöteten Juden mit 500.000 und damit deutlich niedriger als bisher beziffert.

Nach der Verhandlung warten vor dem Gerichtsgebäude 70 linke Demonstranten auf Ursula Haverbeck und ihre Anhänger. Als die alte Dame aus dem Gebäude kommt, rufen sie «Nazis raus» und «Ihr habt den Krieg verloren». Haverbeck sieht herüber, bleibt stehen, hebt die Arme und bewegt sie, als wäre sie die Dirigentin ihrer Gegner. Dann setzt sie ihr Liebe-Oma-Lächeln auf und geht.

che/jek/news.de/dpa/ddp
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Leserkommentare (1)
  • Kommentar: 1
  • 04.03.2011 11:32
von
debema

Diesen Vorgang vor dem Gericht in Leipzig nennt man Gesinnungsterror. Es ist unverständlich, das ein dt. Gericht zu Gunsten linker Ideologie entscheidet. Unter der SED-Diktatur und allen anderen Diktaturen sind Menschen verurteilt worden, weil sie gegen die jeweiligen Machthaber waren. Eine Wahrheitsfindung war niemals gewollt, nur der Wille, das Machtmonmopol zu sichern. Wenn die LINKEN sich der dt. Gerichtsbarkeit bedienen können, um ihre Ideologie zur Meinungsführerschaft erklären zu lassen, dann ist das der Einstieg in eine Diktatur.

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