Erstellt von Jessica Sobanski - Uhr

Skandal im Freizeit-Land Geiselwind: Grusel-Fund! Mädchen entdeckt toten Opa im Freizeitpark

Ein Mädchen möchte einen fröhlichen Tag im Freizeitpark erleben, aber stattdessen erwartet sie das pure Grauen! Sie entdeckt ihren toten Opa im Park. Lesen Sie HIER alles über das Horror-Erlebnis der 14-Jährigen.

Der Betreiber des "Freizeit-Landes Geiselwind" muss sich vor Gericht verantworten, weil er in seinem Park echte Grabsteine aufstellen ließ. (Foto) Suche
Der Betreiber des "Freizeit-Landes Geiselwind" muss sich vor Gericht verantworten, weil er in seinem Park echte Grabsteine aufstellen ließ. Bild: Karl-Josef Hildenbrand / picture alliance / dpa

Für einen Freizeitpark-Betreiber in Unterfranken hat es jetzt ein rechtliches Nachspiel, dass er zu Dekorationszwecken echte Grabsteine mit Originalinschriften aufgestellt hatte. Am Dienstag musste sich der 34-Jährige wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener vor dem Amtsgericht Kitzingen verantworten. Das berichten verschiedene Medien.

Echte Grabsteine im Freizeit-Land Geiselwind

Matthias M, der Betreiber des Parks, hatte eine neue Gruselabteilung im Freizeit-Land Geiselwind eröffnet. Hierfür legte er unter anderem ein Horrorhaus mit einem Friedhof an. Doch mit der Dekoration vor "Dr. Lehmanns Horror-Lazarett" hat der Geschäftsmann die Grenzen des Anstandes überschritten. Dabei sei es ihm nur darum gegangen, seine neue Attraktion möglichst gewinnbringend zu vermarkten, wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor.

Der Mann hatte vor dem Horrorhaus des Parks mindestens acht echte Grabsteine mit originaler Inschrift aufgestellt. Die Enkelin eines Toten entdeckte bei einem Ausflug im Sommer 2017 zufällig den Grabstein ihres 1996 verstorbenen Großvaters - und brachte so die Ermittlungen ins Rollen. Ihre Großmutter stellte schließlich Strafantrag.

"Eine rießengroße Schweinerei"

Thorsten Seebach, Sprecher der Staatsanwaltschaft Würzburg ist schockiert. Solch ein Fall sei ihm "noch nicht untergekommen, das ist ja mehr als pietätlos und makaber" zitiert das Nachrichtenportal "Der Westen" den Sprecher.

Vor Gericht bezeichnete die Witwe das Aufstellen des Grabsteins mit Inschrift in dem Freizeitpark als "riesengroße Schweinerei". Der Betreiber entschuldigte sich bei der Familie. "Mir tut das natürlich sehr leid. Ich wollte niemandem wehtun", sagte er vor Gericht. Die Grabsteine entfernt hat der Parkbetreiber bislang trotzdem nicht.

Jetzt spricht der Steinmetz!

Eigentlich wurde das Urteil bereits am Dienstag erwartet, doch nun soll noch ein weiterer Zeuge sowie die Mutter des Mädchens gehört werden. Der Steinmetz, der dem Parkbetreiber, seinem Neffen, die echten Grabsteine verkauft hatte, soll heute vor Gericht aussagen. Der Staatsanwaltschaft zufolge, hatte der Steinmetz die Inschriften auf den Grabsteinen nicht entfernt, bevor er sie als Dekorationsstücke verkaufte.

Allerdings habe er seinen Neffen bei der Übergabe darauf hingewiesen, dass die Namen unkenntlich gemacht werden müssen. Der Käufer hatte die Unkenntlichmachung auch zugesichert. Aber ganz offensichtlich ist das nicht geschehen.

Pietätloser Steinmetz kassiert doppelt ab

Besonders dreist: Die Witwe des Verstorbenen, die nun als Klägerin auftritt, hatte den Steinmetz im Dezember 2016 mit der "fachgerecht Entsorgung" des Grabsteins und der Auflösung des Urnengrabes ihres verstorbenen Mannes beauftragt. Hierfür hatte der Steinmetz 130 Euro bekommen! Doch anstatt den Grabstein tatsächlich "fachgerecht" zu entsorgen, wollte der geschäftsfindige Mann lieber noch mehr Geld damit verdienen.

Moralische Bedenken scheinen weder der Steinmetz, noch der Betreiber des Freizeitparks gehabt zu haben. Immerhin hat der Steinmetz das Geld inzwischen zurückgezahlt, weshalb er nicht wegen Betrugs angeklagt wird.

Urteil gefallen! Freizeitpark-Betreiber soll Geldbuße zahlen

Am Freitag ist der Besitzer des Freizeitparks mit Grabsteinen vom Amtsgericht Kitzingen verwarnt worden und soll eine Geldbuße von 1200 Euro zahlen. Das Aufstellen der echten Grabsteine mit lesbaren Namen der Verstorbenen vor dem Horrorhaus sei eine Zurschaustellung gewesen, sagte der Amtsrichter am Freitag. Das gehe über ein kurzzeitiges Beleidigen hinaus. Das Andenken der Verstorbenen sei damit verunglimpft worden.

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soj/sba/news.de/dpa

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