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Zoophilie in Tostedt: Perverser schändet 7 Pferde sexuell - 5 Tiere sterben

Ein abscheulicher Fall von Tierquälerei wird derzeit vor dem Amtsgericht Tostedt bei Hamburg verhandelt. Ein 23 Jahre alter Mann wird beschuldigt, mindestens sieben Pferde sexuell misshandelt zu haben, fünf der Tiere starben durch die widerlichen Handlungen des Zoophillisten.

Ein widerlicher Tierschänder trieb in der Nähe von Hamburg sein Wesen - der 23-Jährige soll sich an mindestens sieben Pferden sexuell vergangen haben, fünf Tiere verendeten dadurch (Symbolbild). (Foto) Suche
Ein widerlicher Tierschänder trieb in der Nähe von Hamburg sein Wesen - der 23-Jährige soll sich an mindestens sieben Pferden sexuell vergangen haben, fünf Tiere verendeten dadurch (Symbolbild). Bild: Felix Kästle / picture alliance / dpa

Ein widerlicher Fall von Tiermisshandlung beschäftigt derzeit das Amtsgericht Tostedt in der Nähe von Hamburg. Ein inzwischen 23 Jahre alter Mann wird dort sexueller Handlungen mit Pferden angeklagt - mindestens sieben Tier soll der Perverse sexuell misshandelt haben, mindestens fünf der wehrlosen Kreaturen sollen an den abartigen Handlungen verendet sein, schreibt der Kölner "Express".

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Zoophilist vergeht sich an Pferden, seitdem er 12 Jahre alt ist

Um seine widerlichen Triebe zu befriedigen, habe sich der damals noch minderjährige Tierschänder an den Pferden vergangen. Bereits als Zwölfjähriger, so ist es beim "Express" zu lesen, soll der Angeklagte seine widernatürliche Neigung zu Tier-Sex bemerkt haben. Besonders perfide: Um den Objekten seiner Begierde näher zu sein, soll der Perverse als Helfer auf Pferdehöfen angeheuert haben. Der Zoophilist soll zudem rund 50 Strafanzeigen kassiert haben und zu therapeutischen Zwecken in einer Jugendeinrichtung untergebracht worden sein - doch die anderen Bewohner der Einrichtung hätten sich so vor dem Tierschänder gefürchtet, dass er der Anstalt verwiesen worden sein soll.

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Sex mit Tieren: Diese Strafe droht dem Pferdeschänder

Ob der heute 23-Jährige für seine Schandtaten ins Gefängnis muss, ist fraglich. Aktuell wertet die Rechtssprechung sexuelle Handlungen als Tieren lediglich als Ordnungswidrigkeit und nicht als verbrecherische Tat, schreibt der "Express". Wer sexuelle Handlungen an Tieren vornimmt, so sieht es das Tierschutzgesetz vor, kann mit einer Geldstrafe von maximal 25.000 Euro belangt werden. Wer jedoch der Tierquälerei überführt wird, dem winken im Falle einer Verurteilung bis zu drei Jahre Gefängnis.

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/koj/news.de

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