Erstellt von Anne Geyer - Uhr

Gelder für Flüchtlinge: Das zahlen die anderen EU-Länder

In Deutschland bekommt ein Flüchtling pro Monat 143 Euro Taschengeld. Ist das nun viel oder wenig? Was zahlen die anderen europäischen Staaten den Asylsuchenden? Hier ein Überblick.

Flüchtlingsunterkünfte im Nordirak. (Foto) Suche
Flüchtlingsunterkünfte im Nordirak. Bild: Stefanie Järkel/dpa

Flüchtlinge werden kostenlos untergebracht und erhalten in den Asylheimen gratis Verpflegungen. Zudem bekommen sie monatliches Taschengeld. Die "Bild" listet auf, wie viel Geld die EU-Staaten sowie die Türkei den aufgenommen Flüchtlingen monatlich zahlen. Hier ein Auszug:

Deutschland

  • Zahl der Flüchtlinge: 800.000 Flüchtlinge (Januar - Ende Sept.), 303.443 stellten Asylantrag
  • Erstaufnahmelager: kostenlose Verpflegung, Kleidung,
  • Erwachsene: 143 Euro/ Monat, Kind: 85 Euro Taschengeld
  • danach feste Flüchtlingsunterkünfte: für Verpflegung: 359 Euro Erwachsene, 269 Euro Kind
  • Staat zahlt die Miete

Belgien

  • Zahl der Flüchtlinge: 20.870 (Jan. - bis Ende August)
  • Erstaufnahmelager: kostenlose Verpflegung, Kleidung in staatlicher Flüchtlingsunterkunft
  • 29,60 Euro Taschengeld pro Monat
  • Privatunterbringung: für Miete Erwachsener: 276 Euro/Monat zusätzlich

Dänemark

  • Zahl der Flüchtlinge: 5.100 Asylbewerber
  • Erwachsene: 1450 Euro/Monat, Geld muss versteuert werden (Satz: 44 %)
    • ab 1. September nur noch 800 Euro (450 Euro netto)
    • Wer Sprachtest besteht, bekommt 200 Euro extra
    • Unterkunft ist frei

Finnland

  • 21.672 Flüchtlinge
  • kostenlose Mahlzeiten und Unterbringung
  • 92,64 Euro/Monat für Kleidung und Hygieneartikel
  • nach sechs Monaten darf Arbeitserlaubnis beantragt werden

Frankreich

  • 37.890 Flüchtlinge
  • kostenlose Krankenversicherung
  • 340,50 Euro/Monat für Verpflegung, Kleidung und Unterkunft
  • 12 Monate keine Arbeitsaufnahme

Griechenland

  • 7.475 Flüchtlinge (registriert)
  • 1000 Betten für Flüchtlinge in Hostels, Pensionen,...)
    • alle anderen müssen in überfüllte Flüchtlingscamps
  • kein Taschengeld
  • Hilfsorganisationen sorgen für Essen und Kleidung

Großbritannien

  • circa 20.000 Flüchtlinge
  • Staat zahlt Miete
  • Taschengeld: 200 Euro im Monat
  • Schwangere, Mütter mit Kleinkindern bis drei Jahre erhalten rund 228 Euro im Monat
  • Geburten: Einmalzahlung von bis zu 400 Euro
  • kostenlose Arztbesuche, Medikamente

Irland

  • 2.103 Flüchtlinge
  • kostenlose Unterkunft, Verpflegung, Arztbesuche, Wäscheservice
  • Taschengeld: 19,10 Euro (Erwachsener), 9,60 Euro (Kind)

Italien

  • 39.145 (Jan-.Juli)
  • 35 Euro am Tag für Miete, Verpflegung
    • Geld zahlt Staat meist direkt an Aufnahmeeinrichtung
  • 2,50 Euro/Tag Taschengeld, kostenloser Sprachunterricht
  • nach Asylerlaubnis keine weiteren staatlichen Zahlungen, aber Arbeitsgenehmigung

Luxemburg

  • 875 Flüchtlinge (bei einer Einwohnerzahl von 540.000)
  • komplette Versorgung in Unterkünften
  • Taschengeld: 25 Euro/ Woche, Kinder die Hälfte
  • Ohne Essensangebot: 225 Euro/Monat (Erwachsene)

Niederlande

  • 18.995 Flüchtlinge
  • Unterbringung ohne Verpflegung: 2-Personen-Haushalt: 89,32/Woche, 4 Personen:33,05 Euro (Erwachsene), 25,80 Euro für jedes Kind unter 18.
  • Kleidungspauschale (12,95 Euro p.P/Woche

Österreich

  • 46.133 (Jan. - Ende Aug.)
  • Unterbringung on Gemeinschaftsunterkünften: 50 Euro/Monat
  • 5 Euro/Tag Essensgeld (oder Gemeinschaftsverpflegung)
  • Privatunterkunft: 120 Euro/Monat für Miete, 240 Euro/pro Familie
    • Essensgeld: 210 Euro/pro Person, Kinder 100 Euro
    • 150 Euro/Jahr für Kleidung
    • 200 Euro/Jahr für Schule

Schweden

  • 72.985
  • Erstaufnahme: Kleidung, Bettwäsche, etc., danach Verteilung in Unterkünfte
  • staatliche Unterkunft: kostenlose Verpflegung, Taschengeld: 2,50 Euro/Tag, Kind: 1,25 Euro
  • Selbstverpflegung in Wohnung: 7,60 Euro/Tag, 5,25 Euro pro Kind

Türkei

  • rund 2 Millionen
  • Verpflegung in Flüchtlingscamps (Mitfinanzierung durch Welternährungsprogramm der UN)
  • keine Sozialleistungen, kein Taschengeld
  • Syrer werden nicht als Asylbewerber anerkannt, dürfen nicht (legal) arbeiten

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gea/jko/news.de

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