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Auswandern: Wer bekommt Kindergeld im Ausland?

Auswandern ist Trend. 2010 zog es laut Statistischem Bundesamt 141.000 Deutsche in fremde Länder. Besonders wer Familie hat, sollte an die finanziellen Konsequenzen denken: Kindergeld beispielsweise könnte wegfallen.

Eltern steht Kindergeld im europäischem Ausland zu. (Foto) Suche
Eltern steht Kindergeld im europäischem Ausland zu. Bild: istockphoto

Die Kultur ferner Länder, andere Sitten, eine umwerfende Natur und sommerlichen Temperaturen ziehen magisch an. Wieso also nicht dort arbeiten und leben, wo andere Urlaub machen? Manchmal locken auch ein gut bezahlter Job und bessere Perspektiven ins Ausland. Finanziell jedoch sollte ein solcher Schritt sehr gut überlegt sein.

Kindergeldansprüche in Deutschland

Wer im Ausland wohnt und in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, kann nur Kindergeld erhalten, wenn er in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit steht. Gleiches gilt für Entwicklungshelfer und Missionare. Auch im Ausland tätige Beamte und Rentner haben Anspruch darauf. Allerdings müssen die Kinder in Deutschland oder in einem EU-Staat leben. Der Antrag ist bei der Familienkasse einzureichen.

Kindergeldansprüche im Ausland

EU-weit haben Arbeitnehmer und Selbstständige Ansprüche auf alle Familienleistungen, die im Land, in dem sie arbeiten, vorgesehen sind. Beispiel: Ein Franzose, der einen Job in Deutschland hat, bekommt Leistungen nach deutschem Recht. Dabei ist es egal, ob seine Familie in Frankreich oder Deutschland lebt. Ist er selbstständig, erhält er für seine in Frankreich lebenden Kinder nur Kindergeld, wenn er in die deutsche Rentenversicherung einzahlt. Ähnliches gilt für Deutsche, die es etwa nach Spanien oder Italien verschlägt. Sie erhalten entsprechende Familienleistungen des europäischen Landes, in dem sie leben. Allerdings sind die Leistungen anderer Länder hinsichtlich der Höhe und der Voraussetzung für die Bezüge unterschiedlich.

Beantragt werden muss das Kindergeld beim zuständigen Träger des EU-Landes, also in dem Land, in dem der Auswanderer seinen Wohnsitz hat. Leben dessen Kinder in einem anderen EU-Land, muss das Formular E 401 beigefügt werden. Dieses ist vom Einwohnermeldeamt oder vom Standesamt des Mitgliedsstaates auszufüllen.

Gut zu wissen: Lebt die arbeitende Ehefrau mit den Kindern in einem anderen Mitgliedsstaat, können mehrere Ansprüche auf Familienleistungen zusammentreffen. Um zu prüfen, welcher Träger die Zahlung aussetzen kann, muss dem Antrag das Formular E 411 beifügt werden. Angst davor, zu wenig Kindergeld zu bekommen, muss aber niemand haben. Besteht eine Differenz in der Höhe der Leistung der entsprechenden Länder, wird sie von der zuständigen Behörde ausgeglichen. Beispiel: In Finnland gibt es für das erste Kind 100 Euro, in Deutschland dagegen 184 Euro. Wird dem in Finnland arbeitenden Vater Kindergeld ausgezahlt, erhält er zusätzlich die Differenz von 84 Euro.

Unterschiede gibt es auch hinsichtlich der Auszahlung des Kindergeldes. Deutschland, Spanien, Griechenland, Italien und Portugal zahlen in der Regel das Geld an den Arbeitnehmer oder Selbstständigen aus. In Dänemark, Großbritannien, Belgien, Irland und Luxemburg erhält es die Mutter. Selbst darüber entscheiden, wer das Geld bezieht, können dagegen Eltern in Frankreich und den Niederlanden. Zudem gibt es Sondervorschriften für Bezieher von Waisenrenten und Rentner. Grenzgänger erhalten Kindergeld in dem Land, in dem sie arbeiten. Sollten sie keine Leistungen von dem Staat erhalten, in dem sie arbeiten, haben sie Anspruch auf Kindergeld aus Deutschland (BZSt, Az. St II 2 – FG 2020 – 13/08).

Kindergeld für das im Ausland lebende Kind

Ob als Student oder Au-pair - gehen die Kinder ins Ausland, gibt es ebenfalls Geld vom Staat. Allerdings ist der Bezug an Vorgaben geknüpft. Kindergeld fließt, wenn die Sprösslinge - auch wenn sie volljährig sind - nur vorübergehend im Ausland sind. Ebenso gibt es bei einem längerfristigen Aufenthalt Geld. Dafür müssen die Kinder mindestens fünf Monate im Jahr in Deutschland bei den Eltern leben. Kein Problem ist es für EU-Bürger. Lernt oder studiert das Kind in einem EU- oder EWR-StaatEWR = Europäischer Wirtschaftsraum gibt es Kindergeld unabhängig von der Aufenthaltsdauer außerhalb Deutschlands. Wichtig ist nur, dass der Wohnsitz in Deutschland beibehalten wird.

Wer als Au-pair seinen Dienst im Ausland antritt und auf Kindergeld nicht verzichten will, sollte einen Sprachunterricht von mindestens zehn Wochenstunden besuchen. Damit wird der Auslandsaufenthalt als Berufsausbildung gezählt.

rzf/eia/news.de

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