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Tipps: So kommen Sie schnell an Ihr Wohngeld

Zu viel Papierkram, auf den Sie keinen Bock haben. Das Ausfüllen den Wohngeldantrags und all die Belege, die in Kopie mit eingereicht werden müssen, kosten jede Menge Nerven. News.de gibt einen Überblick darüber, was Sie beachten müssen.

Der Wohngeldantrag besteht aus vielen Seiten und verlangt dem Antragsteller einiges ab. Und doch lohnt es sich, ihn gewissenhaft auszufüllen. (Foto) Suche
Der Wohngeldantrag besteht aus vielen Seiten und verlangt dem Antragsteller einiges ab. Und doch lohnt es sich, ihn gewissenhaft auszufüllen. Bild: iStock

Zunächst sollten Sie herausfinden, ob es überhaupt lohnt, sich durch den recht umfangreichen Wohngeldantrag zu kämpfen. Dafür gibt es auf wohngeldantrag.de einen nützlichen Test, mit dem sehr schnell ermittelt werden kann, ob Sie gute oder eher schlechte Chancen auf Wohngeld haben. Die Fragen sollten Sie wahrheitsgemäß beantworten. Angst, dass irgendwo Daten hinterlegt werden, muss man dabei nicht haben.

Wenn Ihnen der Wohngeld-Check verrät, dass Sie ein Anrecht auf den Mietzuschuss haben, ist das zwar noch keine Garantie dafür, dass Sie es auch tatsächlich bekommen, aber das Ausfüllen des Antrags macht immerhin Sinn. Sollten Sie über eine der nachfolgend genannten Unterlagen verfügen, legen Sie diese in Kopie dem Wohngeldantrag bei:

- aktuelle Verdienstabrechnung/Verdienstbescheinigung (brutto)
- Kindergeld-Nachweis
- Unterhaltsgeldbescheid
- Nachweis über Mutterschaftsgeldzuschuss des Arbeitgebers
- Bescheid über Berufsausbildungsbeihilfe des Arbeitsamtes

- BAföG-Bescheid
- Krankengeld-Nachweis
- Nachweis über Trinkgelder
- Einkommenssteuerbescheid

- Kopie der letzten Einkommenssteuererklärung
- Nachweis über erhaltenen Unterhalt
- Bescheid über Unterhaltsvorschuss
- Zinseinnahmen aus Sparbuch und anderen Kapitalvermögen

- Dividenden
- Bescheid der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld
- Erziehungsgeldbescheid
- Rentenbescheide bzw. Änderungsmitteilungen

- Arbeitslosengeldbescheid
- Studienbescheinigung
- Schulbescheinigung
- Gewinn- u. Verlustrechnung / Betriebswirtschaftliche Auswertungen

- Nachweis über Tagesmuttereinnahmen
- Einnahmen aus geringfügiger oder gelegentlicher Arbeit, auch wenn steuer- und/oder sozialversicherungsfrei (z.B.: Mini-Job)
- Steuerfreistellungsbescheinigung
- Schwerbehindertenausweis

- Bescheid über Pflegegeld nach 69, 69a BSHG (häusliche Pflege)
- Bescheid über Pflegegeld nach SGB XI
- Lebensversicherungspolice und Zahlbeleg
- Bescheinigung des Finanzamtes bzw. Nachweise, falls Werbungskosten über 920 € jährlich

- Nachweis über freiwillige/private Krankenversicherung und Zahlbeleg
- Nachweis über Aufwendungen für gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen (Urteil, Titel, notarielle Urkunde) und Zahlbeleg
- Sterbeurkunde
- Mietvertrag / Untermietvertrag

- Mietänderungsschreiben
- Nachweis über Mietzahlung durch Quittung oder Kontoauszug
- Negativbescheinigung vom letzten Wohnort
- Vermieterbescheinigung

- Meldebescheinigung
- Kauf- bzw. Kaufanwärtervertrag über das Eigenheim / die Eigentumswohnung
- Nachweis über Belastung aus Kapitaldienst
- Wohnflächenberechnung

- Grundbuchauszug
- Meldebescheinigung
- Fremdmittelbescheinigung/en
- Bescheid über Eigenheimzulage

- Nachweis über Erbbauzins
- Grundsteuerbescheid und Zahlbeleg

Ein bundesweit einheitliches Antragsformular für das Wohngeld gibt es nicht. Zwar finden Sie hier ein neutrales Formular, doch es obliegt dem jeweiligen Wohngeldamt, dieses zu akzeptieren oder nicht. Denn: Jedes Bundesland hat sein eigenes Formular, das sich meist nur geringfügig von dem der Nachbarländer unterscheidet.

Im Zweifelsfall lohnt es immer, sich das entsprechende Formular auf dem Bürger- oder Wohngeldamt zu besorgen. Aber Achtung: Nicht jede Kommune hat eine Wohngeldstelle! Manchmal kann auch das Sozialamt oder das Standesamt für den Wohngeldantrag zuständig sein. Hier hilft nur, sich im Vorfeld gründlich zu informieren. Auch wenn der Wohngeldantrag einem einige Zeit abverlangt, lohnt es sich, das Ausfüllen nicht weiter hinauszuschieben. Einige Internetseiten zum Thema erklären sogar mittels Videoanleitung, wie der Antrag korrekt auszufüllen ist.

kwö/roj/news.de

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