... in Dienste, die solche Daten weitergeben, deutlich erhöht. Ein Anbieter kann die Daten der Telefon-Ortung nur dann freigeben, wenn er eine ausdrückliche, gesonderte und schirftliche Zusage des Handybesitzers hat. Bislang reichte schon eine einmalige Zustimmung per SMS. Ein Missbrauch der Standortdaten war so relativ leicht möglich, das Mobiltelefon konnte ohne großen Aufwand als Spionageinstrument zweckentfremdet werden. Die Änderung des Telekommunikationsgesetzes verpflichtet die...