... verfassungswidrig erklärt, die Polizei und Nachrichtendiensten den Zugriff auf Passwörter und PIN-Codes ermöglicht - etwa um ein beschlagnahmtes Mobiltelefon auszulesen oder E-Mail-Konten zu durchsuchen. Als unzulässig werteten sie auch die Abfrage von Auskünften über den Inhaber einer dynamischen IP-Adresse - diese identifiziert jeden Internet-Nutzer, wird aber regelmäßig gewechselt.Diesen Einwänden aus Karlsruhe folgte die Regierung und überarbeitete das Gesetz. Aus dem...
... ab 20 Euro erhältlichen Basisleser ohne Tastatur verzichten. «Da gibt es bei der Eingabe des PIN-Codes ein Restrisiko», erklärt Prof. Norbert Pohlmann vom Institut für Internet-Sicherheit. Denn die PIN muss bei Basisgeräten über die Computertastatur eingegeben werden, wo sie unter Umständen von sogenannten Keylogger-Trojanern abgefangen werden kann. Sichere Standardleser mit Tastatur gibt es für etwa 50...
... die Richter auch eine Bestimmung, die Ermittlungsbehörden und Geheimdiensten den Zugriff auf PIN-Codes und Passwörter erlaubte, etwa für E-Mail-Konten oder zur Entsperrung von beschlagnahmten Mobiltelefonen. Hier muss der Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2013 nachbessern. Bis dahin dürfen die Daten nur unter engeren Voraussetzungen abgefragt werden. «Den Trend zu mehr Überwachung und Kontrolle gibt es seit Jahrzehnten», sagt Patrick Breyer, der sich im Arbeitskreis...
... auf Telefon- und Internetdaten beschränkt. Die Regelung zur Abfrage von Passwörtern und PIN-Codes sei verfassungswidrig, entschieden die Richter in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Unzulässig sei in vielen Fällen auch die Identifizierung von Internetnutzern. Für eine Übergangszeit gilt das Gesetz mit Einschränkungen weiter - der Gesetzgeber hat bis zum 30. Juni 2013 Zeit für eine Neufassung. Datenschützer lobten das Urteil (Az.: 1 BvR 1299/05).Zwei Aktivisten des...
(dpa) - Die Regelungen zur Speicherung und Herausgabe von Nutzerdaten, Passwörtern und PIN-Codes an Ermittlungsbehörden und andere staatliche Stellen sind teilweise verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Regeln verletzten zum Teil das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Richter des Ersten Senats erklärten eine Regelung für verfassungswidrig, die Polizei und Nachrichtendiensten den Zugriff auf Passwörter und PIN-Codes ermöglicht. Die...
... für verfassungswidrig, die Polizei und Nachrichtendiensten den Zugriff auf Passwörter und PIN-Codes ermöglicht - etwa um ein beschlagnahmtes Mobiltelefon auszulesen oder E-Mail-Konten zu durchsuchen. Dies verstoße gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Bis zur Neufassung des Gesetzes gilt die Bestimmung mit Einschränkungen weiter. Unzulässig ist nach dem Beschluss auch die Abfrage von Auskünften über den Inhaber einer dynamischen IP-Adresse - diese identifiziert...
(dpa) - Die Regelungen zur Speicherung und Herausgabe von Nutzerdaten, Passwörtern und PIN-Codes an Ermittlungsbehörden und andere staatliche Stellen sind teilweise verfassungswidrig. Das enschied das Bundesverfassungsgericht. Die Regeln verletzten zum Teil das Grundrecht auf informationelle...
... verfassungswidrig erklärt, die Polizei und Nachrichtendiensten den Zugriff auf Passwörter und PIN-Codes ermöglicht - etwa um ein beschlagnahmtes Mobiltelefon auszulesen oder E-Mail-Konten zu durchsuchen. Als unzulässig werteten sie auch die Abfrage von Auskünften über den Inhaber einer dynamischen IP-Adresse - diese identifiziert jeden Internet-Nutzer, wird aber regelmäßig gewechselt.Diesen Einwänden aus Karlsruhe folgte die Regierung und überarbeitete das Gesetz. Aus dem...
... ab 20 Euro erhältlichen Basisleser ohne Tastatur verzichten. «Da gibt es bei der Eingabe des PIN-Codes ein Restrisiko», erklärt Prof. Norbert Pohlmann vom Institut für Internet-Sicherheit. Denn die PIN muss bei Basisgeräten über die Computertastatur eingegeben werden, wo sie unter Umständen von sogenannten Keylogger-Trojanern abgefangen werden kann. Sichere Standardleser mit Tastatur gibt es für etwa 50...
... die Richter auch eine Bestimmung, die Ermittlungsbehörden und Geheimdiensten den Zugriff auf PIN-Codes und Passwörter erlaubte, etwa für E-Mail-Konten oder zur Entsperrung von beschlagnahmten Mobiltelefonen. Hier muss der Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2013 nachbessern. Bis dahin dürfen die Daten nur unter engeren Voraussetzungen abgefragt werden. «Den Trend zu mehr Überwachung und Kontrolle gibt es seit Jahrzehnten», sagt Patrick Breyer, der sich im Arbeitskreis...