... ziehen sie sonst den Kürzeren.Und wenn der Preis noch so gut ist - bei einem Online-Händler ohne Impressum und vollständige Kontaktdaten sollte man nicht einkaufen. Sonst ist bei Änderungswünschen, Problemen, Verzögerungen oder Nichtlieferung noch nicht einmal die Kontaktaufnahme per Anruf oder E-Mail möglich, warnt die Initiative Deutschland sicher im Netz. Und schlimmer: Eine ausbleibende Lieferung lässt sich ohne Adresse auch nicht postalisch anmahnen.Eine Mahnung sollte man unter...
So sollte ein seriöses Portal zum Beispiel über ein Impressum verfügen. Außerdem sollten Mehrfachbeurteilungen unmöglich sein.Wichtig sei auch, dass für ein umfassendes Bild möglichst viele Einschätzungen zur jeweiligen Praxis vorliegen, sagt Katrin Pihan von der UPD-Beratungsstelle in Hamburg. Hat man sich einen Arzt ausgesucht und diesen besucht, lohnt sich laut Pihan auch eine eigene Bewertung, die bei der endgültigen Entscheidung für oder gegen den Mediziner hilft. Dabei sollte...
... In diesen Fällen komme das Geld eher selten den Tieren zu Gute, glaubt sie. Ihr Tipp: Immer ins Impressum schauen. «Seriöse Vereine geben an dieser Stelle ihre Registriernummer beim zuständigen Vereinsregister an», so Burger. Vorsicht sei auch bei sogenannten Tierschützern geboten, die mit großen Mengen «geretteter Tiere» werben. Betreuung und Vermittlung sei ein aufwändiges...
... Verbraucher unbedingt die AGB, kleingedruckte Textpassagen studieren und auf ein vollständiges Impressum samt E-Mail-Adresse oder Telefonnummer für Rückfragen achten. Bei der Suche nach Preisangaben hilft das Browser-Add-on «Kostenfinder» des Bundesverbraucherministeriums, das alle Textpassagen markiert, die auf mögliche Kosten hindeuten.Wer trotzdem in eine Abofalle getappt ist, sollte nicht zahlen und sich nicht von Drohungen mit Anwälten, Inkasso, Zwangsvollstreckung oder...
... eigene Homepage zu behandeln. «Daher gelten die Regeln für Mediendiensteanbieter inklusive der Impressumspflicht.» Die Regeln nach Telemediengesetz (TMG) könne Facebook aber derzeit gar nicht erfüllen. «Daher dürfen nach unserer Auffassung Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Deutschland keine Facebook-Fanseiten anlegen.»Webseite zur...
... Verbraucher unbedingt die AGB, kleingedruckte Textpassagen studieren und auf ein vollständiges Impressum samt E-Mail-Adresse oder Telefonnummer für Rückfragen achten. Bei der Suche nach Preisangaben hilft das Browser-Add-on Kostenfinder des Bundesverbraucherministeriums, das alle Textpassagen markiert, die auf mögliche Kosten hindeuten.Wer trotzdem in eine Abofalle getappt ist, sollte nicht zahlen und sich nicht von Drohungen mit Anwälten, Inkasso, Zwangsvollstreckung oder Strafanzeige...
... Hinweise zur Aufbewahrung, der Verwendung, das Herkunftsland und eventuell der Alkoholgehalt.Das Impressum der Seite braucht vollständige Adressdaten, nicht nur ein Postfach, außerdem eine Telefonnummer und andere Kontaktmöglichkeiten. Bedenken sollten Verbraucher auch, dass das sonst bei Online-Geschäften übliche 14-tägige Widerrufs- und Rückgaberecht in verschiedenen Fällen nicht gilt, etwa bei schnell verderblicher Ware. Wer sich über Lebensmittel beschweren will, wendet sich am...
... würden sich etwa Aktuelles, Privates, Leserseite und Feuilleton. Vergessen Sie das Editorial und Impressum nicht. Eine Hochzeitszeitung ohne Fotos? Undenkbar! Hochglanzfotos, Schnappschüsse, Zeichnungen und Karikaturen füllen die Zeitung mit Leben. Gestalten Sie beispielsweise eine Fotostory, setzen Sie Akzente mit witzigen Bildern und kommentieren Sie diese. Mit Bildbearbeitungsprogrammen lassen sich außerdem tolle Effekte erzielen. Wie wäre es etwa mit einem Suchbildrätsel, das aus...
... bestellt, sollte auch längere Lieferfristen einkalkulieren.Anbieter überprüfen: Um Shops ohne Impressum mit vollständiger Adresse, Telefon und E-Mail sollten Verbraucher EU-weit einen Bogen machen. Gleiches gilt, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und eine Widerrufs- oder Rückgabeerklärung, die man vor dem Kauf lesen sollte, nicht auffindbar sind. Hinweise auf die Seriosität des Anbieters kann auch eine kleine Internetrecherche bringen. Vorsicht vor...
Anschrift des Veranstalters ist ein K.o.-Kriterium Der erste Blick sollte dem Impressum gelten. Dort müssen auf jeden Fall der Name und die Rechtsform des Veranstalters aufgeführt sein, ein Vertretungsberechtigter sowie die Anschrift, erläutert Beate Wagner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ins Düsseldorf. Wagner ist Urheberin des Faltblatts 12 goldene Regeln für die Reisebuchung im Internet. «Hellhörig werden sollte man, wenn nur ein Postfach angegeben wird»,...
... Bernd Krieger, Leiter des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland in Kehl.Ein Blick in das Impressum kann ein erster Hinweis auf die Seriosität des Händlers sein. «In der ganzen EU müssen Online-Händler ein Impressum vorhalten», sagt Felix Braun, Leiter der eCommerce-Verbindungsstelle bei Euro-Info-Verbraucher e.V. in Kehl. Dieses Impressum muss immer eine Postadresse sein. «Ist hier nur eine Postfachanschrift angegeben, sollte man lieber einen anderen Anbieter aufsuchen», sagt...
... So muss ein seriöser Anbieter den Angaben nach immer ein leicht auffindbares, vollständiges Impressum haben. Steht dort statt der kompletten Anschrift nur eine Postfachadresse, wird das spätestens beim Zurücksenden von sperriger Ware zum Problem. Versandkosten und andere Zusatzgebühren sollten möglichst eindeutig formuliert und nicht im Kleingedruckten versteckt sein.Vertrauenswürdige Shops bieten außerdem immer mehrere Zahlungsmethoden an. Als relativ sicher bezeichnet der BVDW...
... Abo widerrufen Die Seiten wirken auf den ersten Blick seriös, AGB und Impressum sind vorhanden. Nutzbar sind sie aber erst nach einer Anmeldung, bei der gleichzeitig ein Zwei-Jahres-Vertrag mit monatlichen Kosten um die acht Euro abgeschlossen wird. Auf den Vertrag und die Kosten wird in einer unauffälligen Notiz neben dem Anmeldeformular und in den AGB hingewiesen. Das OLG bezeichnete das als ausreichend. Nach Angaben der Verbraucherzentrale verschickt die...
... Recht zugelassen und werden von einem in Deutschland approbierten Apotheker geführt. Auch das Impressum der Seite sollten Kunden sich genau ansehen, rät Martin Fensch vom Pharmakonzern Pfizer. Zudem müssten Verbraucher darauf achten, ob bei verschreibungspflichtigen Medikamenten ein Rezept verlangt wird. «Ist das nicht der Fall, wäre ich sehr skeptisch», sagte Fensch. Auch Farbe und Wirkung des Arzneimittels sollten Patienten kritisch prüfen. «Wenn man nichts spürt oder unsicher...
... Recht zugelassen und werden von einem in Deutschland approbierten Apotheker geführt.Auch das Impressum der Seite sollten Kunden sich genau ansehen, riet Martin Fensch vom Pharmakonzern Pfizer am Rande eines «Informationsforum Arzneimittelfälschungen» am Mittwoch (5.10.) in Berlin, zu dem das Unternehmen gemeinsam mit dem Zollkriminalamt eingeladen hatte. Zudem müssten Verbraucher darauf achten, ob bei verschreibungspflichtigen Medikamenten ein Rezept verlangt wird. «Ist das nicht...
Ein Impressum (lat. impressum „Hineingedrücktes“ bzw. „Aufgedrücktes“) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Herkunftsangabe in Publikationen, die Angaben über den Verlag, Autor, Herausgeber oder Redaktion enthält, vor allem um die presserechtlich für den Inhalt Verantwortlichen kenntlich zu machen. Oft werden auch zusätzliche Informationen wie Druckerei, Erscheinungsweise, Erscheinungsjahr und Erscheinungsort aufgeführt.