... einem Elektroschocker hat ein Bamberger Taxifahrer einen Fahrgast zur Bezahlung eines überhöhten Fahrpreises zwingen wollen. Jetzt droht ihm eine Anklage wegen versuchter räuberischer Erpressung. Als der Fahrgast auf der Fahrt einschlief, nutzte der Taxifahrer die Gelegenheit für einige Umwege. Der Fahrgast wollte die dann geforderten 120 Euro nicht bezahlen, drohte, die Polizei zu rufen und stieg aus - verfolgt von dem Taxifahrer, der ihm einen Elektroschocker an den Körper hielt. Die...
... 60 Minuten verspätet am Zielort an: ... steht Ihnen eine Erstattung von 25 Prozent des Fahrpreises für die einfache Fahrt zu. Wenn Sie das möchten, muss die Bahn den entsprechenden Betrag sofort bar auszahlen. Bei einer Hin- und Rückfahrkarte ist Grundlage für die Berechnung der Entschädigung die Hälfte des insgesamt bezahlten Fahrpreises. Wird wegen einer Verspätung von mehr als einer Stunde eine Übernachtung nötig, erhalten Sie die Kosten einer angemessenen...
... geschlagen und in den Kofferraum gesperrt. Grund für die Auseinandersetzung sei die Höhe des Fahrpreises gewesen.Die 32-Jährige kam mit einem Schock und schweren Blutergüssen an Armen und Beinen ins Krankenhaus. Der Taxifahrer wurde festgenommen, er sitzt inzwischen in Untersuchungshaft.Die Frau hatte nach Angaben der Polizei am frühen Sonntagmorgen ein Taxi von der Reeperbahn nach Hause nehmen wollen. Auf der Fahrt bemerkte sie nach Schilderung der Polizei, dass der Fahrer einen...
... kommt, nehmen muss, läuft das über die Verspätungsregelung. Dann bekomme ich 25 Prozent des Fahrpreises erstattet», erläutert Karl-Peter Naumann vom Fahrgastverband Pro Bahn.Naumann rät Fahrgästen, die den Zug freiwillig verlassen wollen, sich die unangenehme Situation im Abteil vom Schaffner schriftlich bestätigen zu lassen. Dann könnten sie unter Umständen über die Verspätungsregelung an eine Entschädigung kommen, wenn sie ihren Fall mit der Schaffner-Information in der Hand...
... eine Stunde zu spät am Zielort ankommt. Ab 60 Minuten Verspätung erhalten sie 25 Prozent des Fahrpreises zurück, ab 120 Minuten wird die Hälfte des Preises erstattet. Darauf weist der Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland hin. Passagiere mit Zeitfahrkarten bekommen pauschal ab 60 Minuten Verspätung im Fernverkehr 7,50 Euro in der Ersten Klasse und 5 Euro in der Zweiten Klasse zurück. Eine Ausnahme sind die ICE-Sprinter, die mit wenigen...
... würden die Fahrgastrechte nicht gelten. Diese Rechte regeln, dass Bahnreisende 25 Prozent des Fahrpreises zurückerhalten, wenn ihr Zug mindestens 60 Minuten zu spät am Zielbahnhof ankommt. Ab einer Verspätung von 120 Minuten bekommen sie die Hälfte erstattet. Auch für Zeitfahrkarten gibt es Regelungen. Zumindest für verpasste Anschlusszüge bietet die Bahn derzeit eine Kulanzregelung an: Kunden, die wegen streikbedingter Ausfälle oder Verspätungen einen Zug verpassten, erstattet...
... würden die Fahrgastrechte nicht gelten. Diese Rechte regeln, dass Bahnreisende 25 Prozent des Fahrpreises zurückerhalten, wenn ihr Zug mindestens 60 Minuten zu spät am Zielbahnhof ankommt. Ab einer Verspätung von 120 Minuten bekommen sie die Hälfte erstattet. Auch für Zeitfahrkarten gibt es Regelungen. Zumindest für verpasste Anschlusszüge bietet die Bahn derzeit eine Kulanzregelung an: Kunden, die wegen streikbedingter Ausfälle oder Verspätungen einen Zug verpassten, erstattet...
... Geld zurück. Kommt der Zug 60 Minuten später an, muss das Unternehmen dem Kunden 25 Prozent des Fahrpreises erstatten, ab 120 Minuten sogar 50 Prozent. Dies kann in Form von Gutscheinen oder Geld geschehen. Bei einer Wartezeit von mehr als einer Stunde hat der Bahnkunde Anspruch auf Erfrischungen und bei Bedarf auf ein Hotelzimmer. Fällt die Fahrt ganz aus, muss die Bahn einen anderen Transport organisieren.Schiff: Von Herbst 2012 an gilt eine neue EU-Verordnung für Schiffsreisende. Wenn...
... noch nicht abzusehen. Besteht ein Anspruch, dann könne der Kunde nach Wunsch eine Erstattung des Fahrpreises in bar oder in Form eines Reisegutscheins...
... Das erläutert die Deutsche Bahn (DB) in Berlin. Anspruch auf eine Rückzahlung von 25 Prozent des Fahrpreises für die einfache Fahrt haben Kunden, deren Bahn mehr als eine Stunde Verspätung hatte. Wer mehr als 120 Minuten zu spät angekommen ist, bekommt 50 Prozent des Geldes zurück.Übrigens: Bahnkunden können auch eine nicht entwertete Fahrkarte für ihre Entschädigungszahlungen einreichen. Wenn kein Schaffner die Tickets kontrolliert und entwertet hat, können die Reisenden ihre...
... erhalten Bahnkunden bei Verspätungen von mindestens 60 Minuten ein Viertel des Fahrpreises für die einfache Fahrt zurück, ab 120 Minuten ist es die Hälfte - sofern sich die Bahn nicht wegen höherer Gewalt entlasten kann. «Das ist eine Frage der genauen Umstände im Einzelfall», erklärt Verbraucherschützerin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Die Bahn müsse für den Hinweis auf höhere Gewalt allerdings nachweisen können, dass...
... Grundsätzlich erhalten Bahnkunden bei Verspätungen von mindestens 60 Minute ein Viertel des Fahrpreises für die einfache Fahrt zurück, ab 120 Minuten ist es die Hälfte - sofern sich die Bahn nicht wegen höherer Gewalt entlasten kann. «Das ist eine Frage der genauen Umstände im Einzelfall», erklärte die Verbraucherschützerin. Die Bahn müsse für den Hinweis auf höhere Gewalt allerdings nachweisen können, dass sie alle notwendigen Vorkehrungen getroffen hat: «Die Berufung auf...
... Grundsätzlich erhalten Bahnkunden bei Verspätungen von mindestens 60 Minute ein Viertel des Fahrpreises für die einfache Fahrt zurück, ab 120 Minuten ist es die Hälfte - sofern sich die Bahn nicht wegen höherer Gewalt entlasten kann. «Das ist eine Frage der genauen Umstände im Einzelfall», erklärte die Verbraucherschützerin. Die Bahn müsse für den Hinweis auf höhere Gewalt allerdings nachweisen können, dass sie alle notwendigen Vorkehrungen getroffen hat: «Die Berufung auf...
... Grundsätzlich erhalten Bahnkunden bei Verspätungen von mindestens 60 Minute ein Viertel des Fahrpreises für die einfache Fahrt zurück, ab 120 Minuten ist es die Hälfte - sofern sich die Bahn nicht wegen höherer Gewalt entlasten kann. «Das ist eine Frage der genauen Umstände im Einzelfall», erklärte die Verbraucherschützerin. Die Bahn müsse für den Hinweis auf höhere Gewalt allerdings nachweisen können, dass sie alle notwendigen Vorkehrungen getroffen hat:...
... Grundsätzlich erhalten Bahnkunden bei Verspätungen von mindestens 60 Minute ein Viertel des Fahrpreises für die einfache Fahrt zurück, ab 120 Minuten ist es die Hälfte - sofern sich die Bahn nicht wegen höherer Gewalt entlasten kann. «Das ist eine Frage der genauen Umstände im Einzelfall», erklärte die Verbraucherschützerin. Die Bahn müsse für den Hinweis auf höhere Gewalt allerdings nachweisen können, dass sie alle notwendigen Vorkehrungen getroffen hat: «Die Berufung auf...