... den richtigen Funkspruch aufzunehmen. Ab und zu stellen wir auch mal die Anfahrten zu gewissen Einsatzorten, damit die Anonymität gewahrt bleibt. Gehen Sie denn noch unerkannt auf Streife? «Harry»: Noch unerkannt auf Streife zu gehen, ist natürlich sehr schwierig. Im Grunde ist das kaum mehr möglich. Wenn wir beide gemeinsam in Uniform auftreten, ist der Wiedererkennungswert schon sehr, sehr hoch. Nichtsdestotrotz behindert das aber nicht unsere Arbeit. Wie wird Ihre...
... wieder normalisieren. Es dauere einige Stunden, bis betroffene Züge an den vorgesehenen Einsatzorten wieder zur Verfügung stünden, hieß es. Regionalzüge und S-Bahnen fuhren am Nachmittag schon wieder nach...
... Behinderungen geben werde. Es brauche einige Stunden, bis betroffene Züge an den vorgesehenen Einsatzorten zur Verfügung...
... kommen wird. Ursache sei, dass am Morgen bestreikte Züge erst nach einigen Stunden an ihren Einsatzorten zur Verfügung stehen. Zugreisende sollten sich unter der kostenlosen Rufnummer (08000) 99 66 33 oder im Internet unter bahn.de/aktuell über die Auswirkungen informieren. Als Alternative zum Zug empfiehlt der ADAC den Umstieg auf Busse, Taxis oder - weit preiswerter - die Nutzung von Mitfahrgelegenheiten. Portale wie mitfahrgelegenheit.de, mitfahrzentrale.de oder...
... war auch in Sarajevo und im Kosovo. Bei meinen Auslandseinsätzen habe ich gemerkt, dass es an den Einsatzorten für Soldaten, Diplomaten, Journalisten, Mitarbeiter der Hilfsorganisationen kein Angebot gibt. Ich habe meine Marktlücke entdeckt. Und da habe ich sie eben genutzt. Was passieren kann einem überall. Wenn ich in Madrid oder London U-Bahn fahre - da erwartet man keine Anschläge. Da wo ich bin, hat man die Augen offen. Und seit ich da bin, ist auch nichts passiert. Und wohin...
müssen die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz auch bei wechselnden Einsatzorten selbst tragen. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz. Der Arbeitgeber muss sich nur an den Kosten beteiligen oder sie übernehmen, wenn dies im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart wurde (Az. 1 Sa 331/09). Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines sogenannten Zeitarbeitnehmers ab. Im Auftrag eines Unternehmens suchte er dessen Kunden mit seinem privaten Auto zu...
(dpa) - Arbeitnehmer müssen die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz auch bei wechselnden Einsatzorten selbst tragen. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Demnach kommt eine Kostenbeteiligung oder - übernahme durch den Arbeitgeber nur infrage, wenn sie vertraglich ausdrücklich vereinbart wurde. Das Gericht wies die Klage eines sogenannten Zeitarbeitnehmers ab. Im Auftrag eines Unternehmens suchte er dessen Kunden mit seinem privaten Auto zu Hause auf. Dafür verlangte...
... Bei einer Gedenkfeier für die Toten kündigte Ban an, er werde Sicherheitskräfte von anderen Einsatzorten abziehen und nach Afghanistan...