... wird - bei Geschäftskonten müssten die Zinsen mit den übrigen Gewinnen versteuert werden. Auch Eigentümergemeinschaften verfügen häufig über erhebliche finanzielle Mittel - etwa für Rücklagen -, die ebenfalls geparkt werden müssen. Wie die Rücklagen angelegt werden, bestimmt die Eigentümergemeinschaft selbst - auch die Anlage auf einem gut verzinsten Tagesgeldkonto ist möglich. Selbst eine Anlage auf einem nur mittelmäßig verzinsten Tagesgeldkonto kann hier deutliche Vorteile...
(dpa/tmn) - Vermieter, Eigentümergemeinschaften und Besitzer von unbebauten Grundstücken brauchen eine spezielle Haftpflichtversicherung. Bei der Suche nach der richtigen Police sollte man gut vergleichen. Denn die Preisunterschiede seien groß, berichtet die Zeitschrift «Finanztest».Eine spezielle Haftpflichtversicherung schützt, wenn im Haus oder auf dem Grund ein Mensch verunglückt oder fremde Sachen beschädigt werden. Die Angebote sind recht unterschiedlich. Deshalb lohnt ein...
... Das Unternehmen dürfe auch mehrere Zahlungsaufforderungen parallel verschicken. Deshalb sollten Eigentümergemeinschaften Zahlungsrückstände bei kommunalen Verbänden oder Unternehmen vermeiden.«Und verpflichten sie den Verwalter, umgehend gegen säumige Eigentümer vorzugehen», rät Sandra Weeger-Elsner, Rechtsreferentin des Vereins. Denn gerade in großen Eigentümergemeinschaften kommen schnell hohe Beträge zusammen. Ob einzelne zunächst komplett für die Gemeinschaft aufkommen...
... Hamburg den Balkonnutzern jedoch den Holzkohlegrill mit offenem Feuer verbieten, erklärt Felser. Eigentümergemeinschaften können den Einsatz des Holzkohlegrills zwar untersagen, ihn jedoch aus oben genannten Gründen nicht unbegrenzt erlauben. Letztlich rät der Rechtsanwalt schlicht zu gesundem sozialem Verhalten. «Grillen Sie so, dass die Nachbarn nicht gestört werden. Und informieren Sie die Nachbarn so früh wie möglich über die geplante Party – oder noch besser: Laden...
... entschieden, dass über den Mietvertrag Grillen auf Balkon oder Terrasse verboten werden kann. Bei Eigentümergemeinschaften kommt es auf den vorher gefassten Beschluss der Wohnungseigentümer an. Ist per Mietvertrag oder Eigentümerbeschluss Grillen verboten, sind keine Diskussionen zulässig. Alles Weitere hängt vom genauen Wortlaut ab - zum Beispiel, in welchem Umfang gegrillt werden darf, schildert Ropertz. Sollte ein Mieter sich nicht daran halten, kann ihm nach erfolgloser Abmahnung...