Ein Hauch von Bagdad in Berlin: Sadik al-Biladi organisiert die irakische Parlamentswahl für seine Landsleute in Deutschland. Er will helfen, die Demokratie aufzubauen - in einem Land, in dem er seit 30 Jahren nicht mehr lebt.
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Der Kampf gegen den Terrorismus hat mit der Verurteilung der Sauerlandgruppe einen kleinen Sieg errungen. Doch das große Dilemma bleibt.
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Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung komplett gekippt. Das ist nach dem Hartz-IV-Urteil nicht nur eine erneute Niederlage für die Politik, sondern vor allem ein wichtiger Sieg für die aus der Mode gekommene Privatsphäre.
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Knapp einen Monat nach dem Hartz-IV-Urteil hat das Bundesverfassungsgericht erneut spektakulär geurteilt: Karlsruhe hat die umstrittene Vorratsdatenspeicherung gekippt. Die obersten deutschen Richter gaben der größten Massenklage vor dem Verfassungsgericht statt.
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Knapp einen Monat nach dem spektakulären Hartz-IV-Urteil blickt die Politik erneut nach Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht verkündet heute sein Urteil über die umstrittene Vorratsdatenspeicherung. Schon wieder werden die Richter wohl deutliche Korrekturen fordern.
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In Rumänien ist die Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig, Schweden pfeift gleich ganz auf die Richtlinie der Europäischen Union (EU): Brüssel steht schon vor dem Urteil des deutschen Verfassungsgerichts unter Druck. Danach wird er noch steigen.
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Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) wird nicht als erster Politiker im Kunduz-Untersuchungsausschuss aussagen. Eine Mehrheit von Union und FDP verhinderte das. Die Opposition schäumt und will eventuell vor Gericht ziehen.
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Robert Zollitsch ist zufrieden mit Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) legt den Streit um den Missbrauch in der Kirche bei. Nun will die DBK die Missbrauchsprävention stärken.
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Jeder ist sich ziemlich sicher, dass es ihn nur einmal gibt. Doch manchmal wird diese Sicherheit so intensiv erschüttert, dass damit das ganze Leben ins Wanken gerät. Groteskes aus der Wirklichkeit.
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Nein, tot ist er nicht. Soviel war dem Rentner klar. Die Rentenversicherung aber sah das anders, und daher war sein Konto leer. Der lebendige 70-Jährige konnte den Irrtum klären, doch auf den Anwaltskosten bleibt er sitzen. Das hat ein Gericht entschieden.
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