Zwei Freunde, eine missglückte Flucht, ein ungewollter Mord: In einer sterbenden Stahlregion entfaltet sich ein Drama aus Schuld und Sühne, das eine ganze Provinz und das Denken aller verändert. Philipp Meyers Buch Rost wird in den USA als Debüt des Jahres gefeiert.
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Eigentlich ist es Franjo Pooths Firma, die pleitegegangen ist. Und eigentlich wollen die insgesamt 460 Gläubiger von ihm Geld, 27 Millionen Euro immerhin. Doch auch für seine Frau Verona hat der Fall nun ein gerichtliches Nachspiel.
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Im Fall Jörg Kachelmann zeichnet sich einem Spiegel-Bericht zufolge ein Duell der Gutachter ab. Die Staatsanwaltschaft hat die Aussage eines Psychotherapeuten vorgelegt, um die von der Verteidigung beantragte Haftentlassung zu verhindern.
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Der BGH hat entschieden: Die Google-Bildersuche verstößt nicht gegen das Urheberrecht - die richtige Entscheidung, meint Medienrechtler Thomas Hoeren. Wer nicht in der Suchmaschine erscheinen möchte, könne das programmieren.
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Die Zeitschrift Paris Match beklagt einen «extrem schweren Eingriff in die Freiheit der Information». Wegen der Veröffentlichung von Trennugnsgerüchten musste das Blatt schreiben, die Rechte von Prinzessin Caroline und ihrem Mann verletzt zu haben.
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Am 11. Februar beginnt die 60. Berlinale. Seit 2001 wird das wichtigste deutsche Filmfest von Dieter Kosslick geleitet. Im Interview spricht der 61-Jährige über Rekorde, Roman Polanski und die Frage, ob auf dem Roten Teppich im kommenden Jahr auch getwittert wird.
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Keine Woche nach der Abwahl Nikolaus Brenders wird der ZDF-Verwaltungsrat über den neuen Chefredakteur entscheiden. Die Personalie ist noch streng geheim, aber es kursieren schon mehrere Namen.
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Notorisch schlecht bezahlt ist nun vorbei: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) stehen Literaturübersetzern künftig nicht nur höhere Vergütungen zu, sondern sogar Erfolgsbeteiligungen.
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Im Streit um den Nachdruck von Nazi-Hetzblättern hat sich der Herausgeber der Wochenzeitung Zeitungszeugen auch in zweiter Instanz durchgesetzt. Er darf weiterhin Zeitungen wie den Völkischen Beobachter oder Der Angriff publizieren.
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Der frühere Fernsehsportchef des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), Wilfried Mohren, ist wegen Bestechlichkeit zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Zudem muss der 51-Jährige 8250 Euro Geldstrafe zahlen.
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