So., 27.05.12

Freddy Sahin-Scholl 26.09.2011 Supertalent zahlt 5000 Euro für Show-Tipp

Freddy Sahin-Scholl (Foto)
Freddy Sahin-Scholl hat 2010 die Castingshow Das Supertalent gewonnen. Bild: dpa

Nun muss er den Gewinn doch teilen: Freddy Sahin-Scholl gewann die vergangene Staffel der RTL-Show Das Supertalent. Ein Frührentner verklagte ihn, weil er den Künstler auf die Idee zur Show gebracht hatte. Sahin-Scholl verweigerte sich.

Eines muss man Freddy Sahin-Scholl lassen: Auch knapp zehn Monate nach seinem Sieg bei der RTL-Show Deutschland sucht das Supertalent sorgt der Sänger aus Karlsruhe weiter für Schlagzeilen. Allerdings weniger wegen seiner Sangeskünste, sondern wegen eines Rechtsstreits. Nach langem Tauziehen einigte er sich am Montag vor dem Landgerichts Karlsruhe auf einen Vergleich. Er zahlt einem Frührentner 5000 Euro, weil der ihn auf die Idee mit der Show gebracht haben will. «Wir wollen die Sache endlich vom Tisch haben, damit sich mein Mandant wieder auf seine Karriere konzentrieren kann», erklärte sein Verteidiger.

Der Frührentner hatte den Casting-Show-Sieger mit den zwei Stimmlagen wegen eines mündlich abgeschlossenen Vertrages verklagt. Er behauptet, er habe Sahin-Scholl erst zur Teilnahme an der Fernsehsendung überredet und viele Tipps für ein erfolgversprechendes Auftreten gegeben. Im Gegenzug soll ihm Sahin-Scholl 20 Prozent der Gesamteinnahmen zugesagt haben. Alleine die Gewinnsumme betrug 100.000 Euro. Sahin-Scholl bestritt diese Vereinbarung und verlangte eine Unterlassungserklärung. Beide Klagen sind jetzt vom Tisch.

Für die Sicht des Frührentners sprach ein 55-jähriger Schlosser, der im Mai 2010 in einem Straßencafé Zeuge eines Gesprächs zwischen den beiden Männern wurde. Er habe gelauscht, weil sie «lautstark und intensiv» geredet hätten. Dabei habe er gehört, wie Sahin-Scholl seinem Gegenüber eine Gewinnbeteiligung von 20 Prozent versprochen habe. Für welche Gegenleistung, daran konnte er sich allerdings nicht mehr erinnern. «Ich konnte schließlich nicht alles hören.»

Das Gericht wertete diese Aussage zwar als Beleg für eine mündlich getroffene Vereinbarung, mehr als den Vergleich könne der Frührentner wegen der dürftigen Beweislage allerdings nicht erwarten. Noch im Juli hatte der Kläger den Vergleich wegen der zu geringen Summe als lächerlich abgetan.

boi/cvd/news.de/dpa
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