Die Betreiber der stillgelegten Website Kino.to sollen über weitere Filmportale raubkopierte Kinohits angeboten haben. Medienberichten zufolge stecke die Gruppe um den mutmaßlichen Chef Dirk B. auch hinter den Internetseiten Movie2k.to und Neu.to.
Die Betreiber der abgeschalteten Website Kino.to sollen über weitere Filmportale raubkopierte Kinohits angeboten haben. Dies berichtet das Nachrichtenmagazin Der Spiegel: Nach Erkenntnissen der Dresdner Generalstaatsanwaltschaft stecke die Gruppe um den mutmaßlichen Gründer und Chef Dirk B. auch hinter den Internetseiten Movie2k.to und Neu.to.
Sie habe zudem diverse sogenannte Filehoster betrieben, auf denen die Dateien vorgehalten würden. Die Ermittler werfen den Beschuldigten dem Bericht zufolge vor, sie hätten die «dauerhafte und umfassende Schädigung der Film- und Fernsehwirtschaft» angestrebt und «die öffentliche Ordnung nachhaltig gefährdet».
Am 8. Juni hatte die Polizei mehr als 20 Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren durchsucht. Gegen die Betreiber der Webseite Kino.to und ihre Helfer wird wegen Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen in mehr als einer Million Fällen ermittelt.
Der Hauptbeschuldigte Dirk B. ist bereits einschlägig vorbestraft. Im Juni 2004 hatte das Amtsgericht Leipzig den gelernter Bodenleger zu 3.900 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er auf seinen damaligen Seiten Saugstube.de und Saugstube.to mindestens 15 Hollywood-Filme illegal zum Download vorgehalten hatte.
Gegen Nutzer wird nicht vorgegangen
Bei Kino.to seien zuletzt mehr als eine Million Links auf «geschützte Filmwerke aus Film und Fernsehen» im Angebot gewesen, monatlich seien etwa 131.000 hinzugekommen, berichtet Der Spiegel unter Berufung auf die Ermittlungen. Nach Erkenntnissen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden seien die Beschuldigten gemeinsam auf jährliche Einnahmen im zweistelligen Millionenbereich gekommen. Allein Dirk B. und seine 28-jährige Ehefrau sollen einen Anteil im mindestens einstelligen Millionenbereich erhalten haben.
Der Geschäftsführer der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), Matthias Leonardy, hält zwar die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Streaming-Inhalten für illegal, will die Besucher von Kino.to aber nicht juristisch verfolgen: «Von unserer Seite aus werden wir keine rechtlichen Schritte gegen einzelne Nutzer einleiten.»
wie/news.de/dapd
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