So., 27.05.12

«Tagesschau»-App 21.06.2011 Zu viel Text macht Verlage wütend

Zeitungen klagen gegen «Tagesschau»-App (Foto)
Die Nachrichten der ARD-Tagesschau auf einem iPad. Bild: dpa

Rechtswidrige Konkurrenz: So lautet der Vorwurf von acht Zeitungsverlagen an die Tagesschau-App der ARD. Ergänzende Texte zu Videos machten den Markt für Verlage kaputt, heißt es. Was das für das öffentlich-rechtliche Angebot bedeutet, wird ein Gericht entscheiden.

Am Dienstag sei die Klage bei der Wettbewerbskammer des Landgerichts Köln eingereicht worden, sagte der Vorsitzende des Verlegerverbandes NRW, Christian Nienhaus, während des Medienforums NRW in Köln. Zu den Klägern gehören außer der WAZ Mediengruppe, deren Geschäftsführer Nienhaus ist, nach dessen Aussage auch der Axel Springer Verlag (Welt, Bild), die Süddeutsche Zeitung, die Frankfurter Allgemeine Zeitung, die Medienholding Nord, die Verlage M. DuMont Schauberg und Lensing-Wolff sowie die Rheinische Post.

Die Verlage sind der Ansicht, dass die Textanteile, die zusätzlich zu Videos und Audiobeiträgen durch die Tagesschau-App angeboten werden, den Zeitungen Konkurrenz machen. Solche kostenlosen Angebote der gebührenfinanzierten Sender ARD und ZDF machten den Markt für die Verlage kaputt, argumentierte Nienhaus. Die Tagesschau-App ist eine Software, die Inhalte des Online-Angebotes der Nachrichtensendung auf SmartphonesStreng genommen handelt es sich um Mobiltelefone mit erweiterten Fähigkeiten - zum Beispiel für die Verwaltung von Kontakten, Terminen und Aufgaben (sogenannten PIM-Funktionen) - sowie multimedialen oder internetbasierten Anwendungen. Sie benutzen meist ein spezielles Betriebssystem, welches die Installation weiterer Programme erlaubt (Symbian OS, Windows-Mobile, Android). Der Begriff Smartphone wird oft synonym für Geräte anderer Gattungen verwendet, zum Beispiel Organizer oder PDAs mit Telefonfunktionen. und Tablet-Computer (wie Apples iPad) bringt.

Die Sender hatten die Kritik bereits am Wochenende zurückgewiesen. «Tatsache ist, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk alle Verbreitungswege, also Radio, Fernsehen und Internet, nutzen kann - das ist sogar höchstrichterlich bestätigt», hieß es seitens der ARD. Das ZDF verwies darauf, dass die Online-Angebote einen Drei-Stufen-Test durchlaufen hätten. Dabei seien aus Rücksicht auf die kommerziellen Interessen der Verleger zahlreiche Seiten aus den öffentlich-rechtlichen Internetangeboten entfernt worden.

zij/wie/news.de/dpa
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