So., 27.05.12

Gerichtsurteil 10.02.2011 Kein Nachschlag für das «Tatort»-Intro

Tatort-Vorspann (Foto)
Für ihren Entwurf des Tatort-Vorspanns vor 40 Jahren bekam die Grafikerin 2500 Mark. Bild: dpa

Von Tina Nachtmann

Der Tatort ist legendär, sein Vorspann auch. Daher meint die Schöpferin des Trailers, sie sollte mehr daran verdienen und namentlich genannt werden. Das Oberlandesgericht  München sieht das anders: Der Vorspann spiele für den Erfolg der Reihe eine untergeordnete Rolle.

Es geschieht immer sonntags um viertel nach acht: Millionen Menschen machen es sich auf dem Sofa bequem und verfolgen im Fernsehen das immer gleiche Szenario: zwei Augen in Nahaufnahme, das rechte im Fadenkreuz. Ein Mann, der abwehrend die Arme hebt, die Beine eines davonrennenden Menschen auf nassem Asphalt und ein Fingerabdruck, dessen Linie den Flüchtenden einkreist - es ist Tatort-Zeit. Untrennbar mit der ARD-Krimiserie verbunden ist ihr Vorspann. Der ist Kult, wie Tatort-Koordinator Gebhard Henke einmal in einem Interview sagte. «Da darf man nicht dran rütteln.» Und tatsächlich ist der Trailer seit 1970 größtenteils gleichgeblieben.

Dennoch sorgte der Vorspann in den vergangenen Monaten für Aufregung. Die Grafikerin Kristina Böttrich-Merdjanowa (75) aus München sagt, sie sei die alleinige Schöpferin und will als solche genannt werden. Außerdem wollte sie nachträglich mehr Geld für das Stück bekommen. 2500 Mark habe sie damals - im Jahr 1969 - erhalten, sagt sie - ihrer Meinung nach zu wenig für einen Vorspann, der prägend geworden ist für die beliebte Krimiserie, die bei ARD, ORF und im Schweizer Rundfunk in den vergangenen 40 Jahren viele tausendmal gesendet worden ist. Daher klagte sie gegen den Bayerischen Rundfunk (BR) und den Westdeutschen Rundfunk (WDR) vor dem Landgericht München.

In der ersten Instanz bekam sie im vergangenen Jahr noch weitgehend Recht (AZ 21 O 11590/09). Gegen das Urteil gingen BR und WDR jedoch in Berufung - der Fall wurde vor dem Oberlandesgericht (OLG) München neu verhandelt. Nun sieht es schlecht aus für Kristina Böttrich-Merdjanowa: Nach dem Urteil des OLG, das am Donnerstag veröffentlicht wurde, stehen ihr weder Namensnennung noch Nachvergütung zu (AZ 29 U 2749/10).

Zwar können Urheber nach dem Gesetz Nachforderungen stellen, wenn ihre Werke umfangreich verwendet werden und das vereinbarte Honorar «in einem auffälligen Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung des Werkes» steht. Das OLG sah das in diesem Fall jedoch nicht als erfüllt an. Der Vorspann sei für den Erfolg der Serie von untergeordneter Rolle, erklärte der Vorsitzende Richter Rainer Zwirlein. «Das Publikum schaut sich diesen Film an, weil es an der Handlung interessiert ist: Da ist ein Mord passiert, wie klären die Kommissare das auf?» Zweifelsohne sähen die Zuschauer die Serie nicht wegen des Vorspanns, urteilte das Gericht.

Auch Böttrich-Merdjanowas Name müsse im Trailer nicht erscheinen. Zwirlein verwies auf die «Branchenübung bei Fernsehserien»: «Es ist nicht üblich, den Schöpfer des Vorspanns zu nennen» - wegen der Vielzahl der Mitwirkenden in Serien und der begrenzten Möglichkeiten in den Vor- oder Abspännen. Zudem habe sich die Klägerin 40 Jahre lang nicht darüber beschwert. Recht bekam Böttrich-Merdjanowa immerhin in einem kleinen Punkt: Die Sendeanstalten dürfen nicht länger behaupten, der Vorspann sei von einem BR-Mitarbeiter geschaffen worden, wie im Internet geschehen.

«Ich freue mich, dass das Gericht unsere Praxis beim beliebten Tatort-Vorspann bestätigt hat. Dies ist auch im Sinne der Zuschauerinnen und Zuschauer», erklärte Tatort-Koordinator Gebhard Henke in einer Mitteilung. Das Gericht sei der Argumentation der Sender gefolgt. Der Vorspann habe lediglich eine «Hinweisfunktion», er sei ein «untergeordneter Beitrag zum Gesamtwerk».

Die Entscheidung betrifft übrigens auch den Mann, der seit Bestehen des Tatorts am häufigsten darin zu sehen war: Horst Lettenmayer. Die blauen Augen und die Beine im Vorspann gehören ihm. 400 Mark bekam er damals für seinen Auftritt. Er war Anfang der 1970er Jahre erstinstanzlich mit einer Klage gescheitert und nun auch bei der Verhandlung am OLG dabei. Er hatte auf eine andere Entscheidung gehofft - aber nicht des Geldes wegen, sondern weil es ums Prinzip gehe, sagt er. Wesentlich besser ist da Klaus Doldinger dran: Er komponierte die berühmte Titelmusik der Krimiserie und verdient über die Verwertungsgesellschaft Gema an jeder Tatort-Ausstrahlung.

 

car/cvd/reu/news.de/dpa/dapd
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