Von news.de-Redakteur Martin Walter
Triumphgefühle im Internet: Der Landtag in Nordrhein-Westfalen wird den neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrag als einziges Bundesland nicht unterschreiben. Eine vernünftige Entscheidung.
Es ist eine Bauchlandung auf der Zielgeraden: Die neue Fassung des Staatsvertrags zum Jugendmedienschutz (JMStV) scheitert voraussichtlich am Votum des letzten Landtags. SPD und Grüne in Nordrhein-Westfalen haben angekündigt, den neuen JMStV nicht ratifizieren zu wollen. Zwar kommt die Begründung der rot-grünen Minderheitsregierung um Hannelore Kraft reichlich abstrus daher, inhaltlich ist die Ablehnung des umstrittenen Gesetzentwurfs allerdings uneingeschränkt gut zu heißen.
Im Groben sollte die Novellierung des JMStV Anbieter von Webseiten ab 1. Januar dazu verpflichten, ihre Angebote auf jugendgefährdende Inhalte hin zu überprüfen, einzuordnen und gegebenenfalls Maßnahmen zum Schutz der Jugend vor diesen Inhalten zu treffen. Ähnlich wie im Filmbereich sollte dann entweder eine Klassifizierung mit Altersfreigaben (FSK) stattfinden, oder ein altersabhängiger Zugang für bestimmte Inhalte geschaffen werden.
Natürlich sind die Absichten hinter einem ausgeweiteten Jugendschutz im Internet grundsätzlich ehrenhaft und begrüßenswert. Mit dem bisherigen Entwurf erwiesen sich die Väter des Gesetzestextes allerdings als völlig weltfremd, und das im wahrsten Sinne des Wortes.
Die einzelstaatliche Beschränkung eines globalen Mediums verkennt den universellen Charakter des Internets. Ebenso wenig konform stehen strenge legislative Reglementierungen dem freiheitlichen Grundgedanken des World Wide Web gegenüber. Es ist daher schon reichlich illusorisch zu glauben, dass man durch «Öffnungszeiten» jugendgefährdenden Seiten einen Riegel vorschieben kann. Zum einen ist irgendwo auf der Welt immer hellichter Tag, zum anderen ist es kaum vorstellbar, dass sich die entsprechend benötigten Filterprogramme bei den Usern flächendeckend durchsetzen werden.
Hinzu kam eine völlig unzureichende Formulierung des Gesetzentwurfs, den selbst Juristen als Katastrophe bezeichneten. Vor allem deshalb entstand im Netz bereits vor dem Inkrafttreten der Novellierung eine wahre Massenpanik. Viele Betreiber schalteten vorschnell ihre (meist gänzlich ungefährlichen) Blogs ab, oder kündigten deren Demission für Ende des Jahres an. Sie fühlten sich nicht im Stande, die vermeintlich restriktiven Vorgaben umzusetzen und sahen bereits Klagewellen auf sich zu rollen. Eine künstlich aufgebauschte Hysterie, ausgelöst durch einen völlig schwammigen und missverständlichen Gesetzestext.
Letztendlich viel Lärm um nichts. Im Netz herrscht nach der NRW-Blockade Euphorie; die Entscheidung wird als Sieg der Vernunft gefeiert. Die freiwillige Selbstkontrolle Multimedia (FSM) bedauert dagegen, dass die intensive Arbeit der vergangenen Jahre nicht mit der Ratifizierung gewürdigt wird. Um ähnlich haarsträubende Reinfälle künftig von vorne herein zu vermeiden, sollte sich die Politik besser vorbereiten. Ein guter Anfang wäre es, Blogger und Internetaktivisten bei solch grundsätzlichen Entscheidungsfindungen stärker einzubinden.