Es steht 1:1 zwischen der monegassischen Fürstenfamilie und der deutschen Presse. Über einen Partybesuch von Charlotte Casiraghi darf geschrieben werden - aber Fotos sind nicht unbedingt erlaubt.
Die beiden Verlage Bauer und Burda dürften sich freuen: Im Streit um die Zulässigkeit von Prominenten-Berichten haben sie vor dem Bundesverfassungsgericht einen Teilerfolg errungen. In einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss hoben die Verfassungsrichter Gerichtsentscheidungen auf, die Berichte über die Monegassen-Tochter Charlotte Casiraghi untersagt hatten. Die Artikel befassten sich mit öffentlichen Auftritten der Tochter von Prinzessin Caroline, unter anderem auf einer Benefiz-Gala. Allerdings, so entschied das Gericht weiter, sei ein Titelfoto von der Prinzessin auch weiterhin verboten.
In einigen Magazinen der beiden Verlage wurde über Casiraghi berichtet. So hatte sie sich unter anderem gegen einen Bericht in der Zeitschrift Neue Post gewehrt. Darin hieß es unter dem Titel Wie gefährlich ist das süße Leben?: «Sie ist jung, schön und entdeckt die Welt des Glamours. (...) Aber jetzt gab's die ersten Ausrutscher.» Auch gegen einen Artikel in der Zeitschrift Bunte hatte Casiraghi mit Erfolg geklagt. «Die kleine Monegassin ist auf dem Weg zur Gesellschaftsspitze», hieß es in dem Bericht über Auftritte im Rahmen der Pariser Modewoche.
Nach Auffassung der Zivilgerichte verletzten diese Berichte die Privatsphäre. Jetzt die überraschende Wende und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Ein Recht darauf, nicht in Medienberichten genannt zu werden, bestehe nicht, wenn der Betroffene «Veranstaltungen besucht, die (...) erkennbar auf ein so großes Interesse von Teilen der Öffentlichkeit stoßen, dass mit einer Berichterstattung durch die Medien gerechnet werden muss».
Die Verfassungsrichter begründeten ihren Beschluss damit, dass es sich bei den Feiern, über die berichtet wurde, um Veranstaltungen gehandelt habe, die «teilweise gerade auf eine Außenwirkung angelegt waren, wie dies bei der Benefiz-Gala zugunsten der Aids-Hilfe angenommen werden muss». Die Entscheidungen des Kammergerichts und des Landgerichts in Berlin wurden aufgehoben und zurückverwiesen. Damit stärkte das Verfassungsgericht das Recht auf Wortberichterstattung.
Anders sieht es bei der Berichterstattung mit Fotos aus: Die Untersagung des Titelbildes der Neuen Post, das Casiraghi auf der Aids-Gala zeigte, sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Das Bild habe keine zeitgeschichtliche Bedeutung und trage auch nicht zur Meinungsbildung über Fragen von allgemeinem Interesse bei.
Die monegassische Fürstenfamilie streitet seit Jahren mit verschiedenen deutschen Verlagen über die Zulässigkeit sogenannter «Gesellschaftsberichterstattung». Derzeit klagt unter anderem Prinzessin Caroline vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, weil ihr der Schutz der Privatsphäre in Deutschland nicht ausreicht.
roj/ivb/news.de/dpa