Von den news.de-Redakteurinnen Julia Pfeifer und Julia Zahnweh
Seit Beginn des Kachelmann-Prozesses wird das mutmaßliche Opfer in den Medien bei seinem richtigen Vornamen genannt. Blogger scheuen nicht davor zurück, auch ihren Nachnamen und ihre Adresse zu veröffentlichen. Machen sie sich damit strafbar?
Als Jörg Kachelmann am 22. März 2010 verhaftet wurde, dauerte es zwei Tage, bis das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer einen Namen bekam. Die Bild-Zeitung nannte die Frau in einem Artikel vom 24. März 2010 Sabine W. Die anderen Medien übernahmen diese Benennung.
Seit Eröffnung des Gerichtsverfahrens ist allen Prozessbeteiligten der richtige Name der ehemaligen Kachelmann-Freundin bekannt. Während der Verhandlungen wird ihr kompletter Name genannt. Außerhalb des Mannheimer Landgerichts darf er zum Schutz ihres Persönlichkeitsrechtes von den Medien trotzdem nur abgekürzt veröffentlicht werden - aus Sabine W. wurde Claudia D.
Im Internet, wo der Prozess ausführlich diskutiert wird, sieht die Sache anders aus. Privatpersonen, die am Prozess als Zuschauer teilgenommen haben, veröffentlichen in Blogs und Foren neben dem kompletten Namen, Geburtsdatum und Angaben zu ehemaligen Arbeitgebern auch ausführliche Berichte vom Prozess.
«Jeder kann nach Mannheim fahren»
Diese Blogger haben kaum rechtliche Konsequenzen zu befürchten, wie Medienrechtsexperte Professor Volker Boehme-Neßler im Gespräch mit news.de erklärt: «Jeder kann nach Mannheim fahren, sich in die Verhandlung hineinsetzen und danach auch erzählen, was er gesehen hat.» Früher sei so etwas am Stammtisch weitergetragen worden, heute passiere das im Internet. Und Blogs sind privat. Sie sind damit nicht so stark an die Grundrechte (unter anderem das Persönlichkeitsrecht) gebunden wie die Medien, sagt Boehme-Neßler.
In den Blogs wird das mutmaßliche Opfer Claudia D. oftmals zur Täterin. Ihr wird vorgeworfen, die Vergewaltigung erfunden zu haben, weil sie von Kachelmanns Affären erfahren habe und dadurch zutiefst gekränkt worden sei. Sie habe die angebliche Vergewaltigung angezeigt, um Jörg Kachelmann zu schaden.
Die Chance von Claudia D., sich gegen die Online-Einträge zu wehren, schätzt Boehme-Neßler gering ein. «In dem Augenblick, in dem sie selbst in die Öffentlichkeit ging, hat sie einen großen Teil ihres rechtlichen Schutzes aufgegeben. Sie ist rechtlich von einem Rechtszustand in den anderen gegangen - von dem des geschützten mutmaßlichen Opfers in den Rechtszustand der öffentlich auftretenden Nebenklägerin. Rechtlich gesehen, hat sie sich damit schwächer gemacht.»
Es wäre sogar denkbar, so Boehme-Neßler, dass Fotos, die vor und nach der Verhandlung von ihr gemacht werden, unverpixelt veröffentlicht werden dürfen. Denn als öffentlich auftretende Nebenklägerin könne ihr äußeres Erscheinen - wie etwa ihre Mimik, die auf ihre Emotionen gegenüber Jörg Kachelmann schließen lassen könnte - von allgemeinem Interesse sein.
Der Prozess gegen TV-Wettermoderator Jörg Kachelmann wird am Mittwoch, 6. Oktober, im Mannheimer Landgericht fortgesetzt.