Streit um Gerichtspsychiater
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Von news.de-Redakteurin Claudia Arthen
Artikel vom 08.09.2010
Neuer Streit im Fall Kachelmann: Ein Psychiater soll den TV-Wettermoderator während der nächsten Prozesstage beobachten und analysieren. Dagegen wehren sich die Anwälte von Jörg Kachelmann.
Um die Wahrheit im Prozess gegen Jörg Kachelmann ans Licht zu bringen, hat sich der Vorsitzende Richter Michael Seidling für einen ungewöhnlichen Weg entschieden. Ein Psychiater soll den Wetter-Moderator fortan im Gericht beobachten und analysieren. Dagegen wehren sich Kachelmann und seine Anwälte. Strafrechtlerin Andrea Combé soll laut Bild-Zeitung gesagt haben: «Wir sehen keine Veranlassung für eine Begutachtung, weil unser Mandant unschuldig ist. Er wird daher nicht mitwirken.»
Was den Richter zu diesem Schritt bewegt hat? Die Glaubwürdigkeit der beiden Hauptpersonen, Klägerin (Kachelmanns Ex-Freundin) und Angeklagter (Kachelmann), ist entscheidend. Um dies beurteilen zu können, braucht er psychologische Gutachten. Auch will er sich im Streit von Verteidigung und Staatsanwaltschaft über bislang mehr als ein Dutzend Gutachten ein unabhängiges Bild machen und hat deshalb laut Bild den Heidelberger Psychiater Hartmut Pleines bestellt. Er soll Kachelmann während des Verfahrens begutachten und den Wahrheitsgehalt von dessen Aussagen einschätzen.
Das mutmaßliche Opfer, Kachelmanns Ex-Freundin, zeigte sich in diesem Punkt bislang kooperativ. Die 37-Jährige sprach schon vor dem Prozess mit Psychologen und stellte sich den Fragen der Sachverständigen. Anders Kachelmann: Er lässt nach wie vor keine psychologische Befragung zu. Stattdessen stellten seine Anwälte am ersten Prozesstag einen Befangenheitsantrag gegen Richter Seidling. Auch der Streit um den Gerichtspsychiater soll laut Bild zu dem Befangenheitsantrag geführt haben.
Frühere Partnerinnen sollen vor dem mutmaßlichen Opfer befragt werden
Laut Bild arbeitet Pleines häufig fürs Gericht. Er erstellt zum Beispiel Prognosen über die Gefährlichkeit von Mördern und begutachtete unter anderem einen Ehemann, der seine Frau umbrachte und fünf Wochen in einer Badewanne mit Eiswürfeln aufbewahrte. Die Hauptarbeitsgebiete des Neurologen, Psychiaters und Psychotherapeuten sind Schuldfähighkeit und Kriminalprognose.
Der Prozess wird am 13. September im Landgericht Mannheim fortgesetzt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 52-Jährigen vor, seine langjährige Freundin im Februar 2010 in ihrer Wohnung vergewaltigt und mit einem Messer bedroht zu haben. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.
Das Gericht will in den nächsten Wochen mehrere frühere Partnerinnen Kachelmanns noch vor dem mutmaßlichen Opfer in den Zeugenstand rufen und sie auch zum Charakter des Angeklagten befragen. Erst danach soll dann die 37-Jährige, die zum Prozessbeginn als Nebenklägerin erschienen war, ihre Version des Geschehens in der Nacht zum 9. Februar schildern. Diese Umkehrung der Zeugen-Reihenfolge gilt als ungewöhnlich. Der Prozess wird voraussichtlich bis 27. Oktober dauern.
juz/ivb/news.de
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Die Zunft der Psychiater hatte schon im Dritten Reich Hochkonjunktur. Welcome back!
jetzt antwortenKommentar meldener hat seinen glauben an die Justiz VERLOREN, dieser Mann wurde absolut, systematisch fertig gemacht, da sind noch andere kr¨fte im Spiel, um den Prozess fair zu entscheiden, muss das Gericht und der bef. Richter gewechselt werden, ist das denn so schwierig, bezahlen tun eh alles wir, am besten in die gute liberale Schweiz verlegen (und baden-württemberg)dazu.
jetzt antwortenKommentar meldenWie kann man in einem Artikel nur 4 mal auf die BILD verweisen? Ist das nicht Schleichwerbung?
jetzt antwortenKommentar meldenIhr Urteil über Abläufe vor Gericht grenzt an Naivität.
jetzt antwortenKommentar meldenHerr Kachelmann hat sein Verteidigerteam keinesfalls aufgestockt. Frau Combé war schon früher dabei, wie zweifelsfrei aus der Presseerklärung Birkenstocks zur U-Haftaufhebung vom Juli hervorging. Es ist unwahrscheinlich, dass Herr Kachelmann sich selbst zur Sache überhaupt einlassen wird. Umso befremdlicher, dass dann aus körpersprachlichen Signalen auf seine Glaubwürdigkeit geschlossen werden soll. Kachelmanns Aufgabe ist nicht, an der Aufklärung der erhobenen Vorwürfe mitzuwirken, sondern sich gegen das Bollwerk der geballten Staatsmacht effektiv zu verteidigen. Begutachtung unnötig.
jetzt antwortenKommentar meldenAlso Ihr Rechtsverständnis ist wirklich merkwürdig! Jedem Angeklagten steht es frei seine Anwälte, auch in der Anzahl, auszuwählen. Inwieweit dies "verdächtig" erscheinen soll, verstehe ich nicht! Dem Mann droht bei Verurteilung eine mehrjährige Haftstrafe. Das Gericht muss ihm aber die Straftat nachweisen; also soll es doch, aber ohne seine Mitarbeit. Denn bisher haben die offenbar nicht genug ......
jetzt antwortenKommentar meldenmit dem Richter Seidling stimmt etwas nicht! Weshalb lässt er erst die Zeuginnen, welche nichts zu der Tat aussagen können vor der Klägerin aufmarschieren? Gleichzeitig soll dann der vom Richter geladene Psychater bei deren Aussagen, Herrn Kachelmann begutachten? Beides ist dann doch wohl eine Steilvorlage für den Staatsanwalt und die Klägerin! Gut das dieser unschöne Schachzug von Herrn Seidling, noch der Verteidigung von Herrn Kachelmann rechtzeitig aufgefallen ist!
jetzt antwortenKommentar meldenIch kann mich da Rotdrossel nur anschliessen, Jemand der jegliche Mitarbeit ausschlägt, den Verteidigerstamm noch aufstockt, macht sich doch nur noch verdächtiger. Die Menge oder Masse hat noch keinen Erfolg gebracht! Etwas weniger ist mehr, davon hat Herr Kachelmann noch nichts gehört, oder denkt der, die Richter verstehen das nicht?
jetzt antwortenKommentar meldenFalls er so unschuldig ist, wie es seine 4 oder 5 Anwälte alle behaupten - was hätte er denn dann noch zu befürchten, wenn ihn ein Psychiater während des Prozesses begutachtet? Das ist meiner Ansicht nach feige, sehr feige! Es wäre zu begrüßen, wenn dieser Psychiater trotz Widerstands der Verteidigung anwesend sein würde, schließlich könnte er seine Glaubwürdigkeit noch unterstreichen. Daß aber Herr Kachelmann bis jetzt psychologische Gutachten über sich abgelehnt haben soll, trägt auch nicht gerade dazu bei, ihn länger für glaubwürdig zu halten. Trotz Unmschuldsvermutung. Leider.
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