So., 27.05.12

Kachelmann-Prozess 05.09.2010 Das Internet als Pranger

Jörg Kachelmann (Foto)
Jörg Kachelmann wird im Internet an den Pranger gestellt. Bild: ddp

Von Peter Zschunke

Der am Montag beginnende Prozess gegen Jörg Kachelmann schlägt im Internet hohe Wellen. Für viele stehen Schuld oder Unschuld schon fest. Die öffentliche Vorführung der Beteiligten erinnert an die im Mittelalter verwurzelte Strafe des Prangers.

Pranger im Jahr 1732: Der «Wittib Eimmerin» wird eine außereheliche Geburt zum Vorwurf gemacht, sie wird wegen eines «jüngst zur Welt gebohrnen huren Kindts» öffentlich vorgeführt. Pranger im Jahr 2010: Dem Wetterexperten Jörg Kachelmann wird Vergewaltigung vorgeworfen. Sein Privatleben wird ebenso wie das der Frau, die ihn beschuldigt, öffentlich ausgebreitet.

Die Prangerstrafe besteht in der öffentlichen Schande, die ein harmonisches Weiterleben in der Gemeinschaft zumindest erheblich erschwert. Die Witwe in Oppenheim am Rhein wurde von den Behörden der Kurpfalz dazu verurteilt, «2 stunden lang die gaigen (zu) tragen» - dabei wurde man mit Kopf und Händen in einem Brett eingeschlossen und öffentlich zur Schau gestellt. Danach sollte die Witwe aus der Stadt gewiesen werden, wie es das Protokoll des Stadtrats festhält, das heute im Landesarchiv Speyer liegt.

«Mediale Spekulationsmaschine»


Was beim Pranger in der Kleinstadt Oppenheim der Platz vor dem Rathaus war, ist heute das weltumspannende Internet. «Auch im Falle eines Freispruchs ist Herr Kachelmann öffentlich erledigt», erklärt der ehemalige Richter Bernd von Heintschel-Heinegg in einem Blog-Beitrag. Dies habe die außergewöhnliche «mediale Spekulationsmaschine» zu diesem Fall verursacht.

Im Internet wird aber auch die Frau attackiert, die Kachelmann beschuldigt. Ein Schweizer Blog nennt ihren vollen Namen und ihre Adresse, zeigt ihr Foto und spricht von «Rachefeldzügen von frustrierten Frauen». In Sozialen Netzwerken wie Facebook wogt die Diskussion hin und her. Viele kritisieren, dass die Persönlichkeitsrechte Kachelmanns verletzt worden seien und stellen die Glaubwürdigkeit seiner ehemaligen Lebensgefährtin massiv in Frage.

Blogs dürfen nicht alles

«Auch die Anzeigeerstatterin im Fall Kachelmann hat den Schutzanspruch, nicht genannt zu werden, solange sie nicht selbst an die Öffentlichkeit geht», erklärt der Düsseldorfer Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Volker Herrmann. «Die Privatsphäre ist geschützt. Da müssen sich auch Blogs daran halten», sagt der Jurist. «Bei Einträgen in Sozialen Netzwerken wie Facebook ist dies allerdings schwieriger zu beurteilen.»

Hier stoßen das Recht auf freie Meinungsäußerung und Persönlichkeitsrechte auf eine Weise zusammen, dass sich nur im Einzelfall klären lässt, welches Rechtsgut übergeordnet ist. Zivil- oder gar strafrechtlich relevant wird es bei falschen Tatsachenbehauptungen, Verleumdungen, Beleidigungen oder Schmähkritik.

Der Kommunikationswissenschaftler Wolfgang Donsbach erklärt, der Pranger habe historisch ein manifestes Bedürfnis des Staates oder der Kirche erfüllt, «indem man Abweichler sanktioniert durch öffentliche Bloß- und Zurschaustellung». Bei den Zuschauern habe es gleichzeitig ein latentes Bedürfnis gegeben, eine unterschwellige Aggression gegenüber dem Anderen und Fremden auszuleben.

Das Internet ist der heutige Pranger

«Die heutige Prangerfunktion haben die Medien übernommen», sagt Donsbach. Dabei sei die Prangerwirkung im Internet im Vergleich etwa zum Fernsehen bislang noch relativ gering ausgeprägt. «Das versendet sich oft», sagt der Professor der TU Dresden. «Publizistisch wirksam wird es erst, wenn die anderen Medien das aufgreifen.»

Allerdings hält das Internet alles auf Dauer fest, solange es nicht gelöscht wird. Der Bundesgerichtshof befand im Dezember 2009, verurteilte Straftäter dürften zwar nicht «ewig an den Pranger» gestellt werden. Die Namen von Straftätern könnten im Online-Archiv eines Rundfunksenders aber weiter genannt werden, auch wenn die Strafe verbüßt sei. Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht habe hinter dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit und dem Recht auf freie Meinungsäußerung zurückzutreten.

Inwieweit tatsächlich von einem Pranger gesprochen werden kann, wird von der Justiz sehr zurückhaltend betrachtet. So befand das Oberlandesgericht Stuttgart 2007 in einem Fall zum Persönlichkeitsrecht, dass sich allein aus der weltweiten Verbreitung keine Prangerwirkung herleiten lasse: «Das Medium Internet bringt es zwar mit sich, dass Äußerungen weltweit und permanent abrufbar und mit Suchmaschinen auch leicht zugänglich sind. Solange es sich jedoch ... um eine sachbezogene Berichterstattung handelt, ist damit keine Bloßstellung des namentlich genannten Klägers verbunden.»

Das Internet als Pranger beschäftigt aus einem ganz anderen Blickwinkel auch die Debatte über die Sicherheitsverwahrung von Straftätern. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen diese Praxis in Deutschland wurde der Vorschlag laut, Name und Adresse der Straftäter im Internet zu veröffentlichen. Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, lehnt dies entschieden ab und sagt: «Der Pranger war ein Instrument des Mittelalters und entspricht nicht unseren heutigen rechtsstaatlichen Grundsätzen.»

juz/oro/news.de/dpa
Leserkommentare (5) Jetzt Kommentar zum Artikel schreiben
  • kampfmaus
  • Kommentar 5
  • 16.09.2010 12:43
 Antwort auf Kommentar 3

@ dietrich Ihre Meinung ist ja echt abartig, Frauen würden sich Kinder machen lassen um nicht arbeiten zu müssen. Sie dürfen nicht von sich auf alle anderen schließen, das ist einfach nur dumm und anmaßend. Kampfmaus

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  • Adeleida
  • Kommentar 4
  • 05.09.2010 17:31
 

zu kommentar 3, so extrem möcht ichs jetzt nicht sehen,aber Sie sollte schon abdanken, Sie ist out die Frauen haben begriffen dass die Vehiclezeit vorbei ist, man schaut wieder besser hin, das onedate semester ist gelaufen und anspruch auf eine beziehung ist eh tabu.Ihr Gesicht spricht keine positive Legende.

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  • Renate Dietrich
  • Kommentar 3
  • 05.09.2010 16:57
 

ja die frau A.S. sollte mal von der Bühne gehen, wieso macht sie für B die Berichterstatterin? die heutigen Frauen halten nichts mehr von Emanzipation, die lassen sich Kinder machen, damit sie nicht mehr arbeiten müssen, da sollte sich Frau A.S. mal hinwenden!!!!!

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  • Egmond
  • Kommentar 2
  • 05.09.2010 15:08
 Antwort auf Kommentar 1

Den Nagel auf den Kopf getroffen. Genauso ist es! Aber, wie soll Frau S. von der Bühne treten? Sie ist doch so verkrumpelt und verknöchert, dass sie es nicht einmal mehr schafft auf ihren Besen zu steigen und auf nimmerwiedersehen davon zu fliegen. Das wäre ein Seegen für die Menschheit.

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  • Hartmuth Möhse
  • Kommentar 1
  • 05.09.2010 14:23
 

.. gerade Frau A.S., mit ihren schon zu Stahl gewordenen Spinnenweben zwischen den Knien wird von der B. als Berichterstatterin ausgewählt!?! Armes Deutschland! Früher sagte man dazu: "Der Mob hat sein Kesseltreiben eröffnet". Hat immer der, der am lautesten schreit, recht? Oder will der bloß von den eigenen Unzulänglichkeiten ablenken, oder sich profilieren, weil man ihn sonst vergessen würde. Treten Sie endlich von der öffentlichen Bühne ab Frau S., es reicht jetzt!

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