Im schlimmsten Fall hätten ihr zehn Jahre Haft gedroht, nun kommt Nadja Benaissa ums Gefängnis herum. Zwei Jahre auf Bewährung lautet das gnädige Urteil für die Sängerin, die sich im Prozess einsichtig gezeigt hatte. «Es wird mir immer leidtun», lautete ihr Schlusswort.
Die No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa ist vom Amtsgericht Darmstadt zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem muss sie 300 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Laut Gericht steckte die HIV-infizierte Künstlerin 2004 einen Sex-Partner mit dem Aids-Virus an. Ein anderer Mann blieb von einer Ansteckung verschont. Die 28-Jährige hatte zugegeben, dass sie trotz einer ihr bekannten HIV-Infektion ungeschützten Sex hatte. Sie bedauerte ihr Verhalten ausdrücklich.
Das Urteil nahm die Sängerin äußerlich unbeeindruckt auf. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Benaissa sich der gefährlichen Körperverletzung sowie der versuchten gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht hat. Richter Dennis Wacker sagte, dass Benaissa den von ihr angesteckten Mann «zu keinem Zeitpunkt über ihre HIV-Infektion aufgeklärt» habe.
In ihren Plädoyers hatten sich Staatsanwaltschaft, Verteidigung und auch die Nebenklage für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen. Benaissa hatte in ihrem Schlusswort noch einmal Einsicht gezeigt: «Ich habe einen riesigen Fehler gemacht», sagte sie. «Es wird mir immer leidtun.»
juz/ivb/news.de/dpa
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jetzt antwortenKommentar meldenIch habe eine Frage an das zuständige Jugendamt: Darf eine ehemals schwer Drogenabhängige, HIV Kranke, insolvente, vorbestrafte Frau mit Migrationshintergrund eigendlich Kinder allein erziehen dürfen? Oder gibt es hier einen fraglichen "möchtegern-Promi-Bonus" ?
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