Mo., 13.02.12

Nadja Benaissa Bewährungsstrafe wahrscheinlich

Artikel vom 25.08.2010

Nadja Benaissa hat nach Ansicht des Gutachters einen Mann mit dem Aids-Virus angesteckt. Trotzdem fordern Anklage und Verteidigung nur eine Bewährungsstrafe für die 28-Jährige. Die Staatsanwaltschaft wertete das Geständnis und die Reue der jungen Mutter entlastend.

No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa dürfte im Aids-Prozess eine lange Haftstrafe erspart bleiben. Anklage, Verteidigung und auch der Anwalt des Nebenklägers plädierten am Mittwoch vor dem Amtsgericht Darmstadt für eine Bewährungsstrafe. Staatsanwalt Peter Liesenfeld nannte als einziger ein Strafmaß: zwei Jahre - und das betraf auch den ungeschützten Sex mit einem zweiten Mann, der von einer Ansteckung verschont blieb. Benaissa hatte zu Prozessbeginn Sex ohne Kondom gestanden - obwohl ihr die eigene HIV- Infektion bekannt war.

Kurz zuvor hatte am Mittwoch ein Gutachten den Anklagepunkt der gefährlichen Körperverletzung untermauert: «Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist festzustellen, dass Frau Benaissa die Quelle für die Infektion war», sagte der Virologe Josef Eberle aus München. Das Urteil ist für den fünften Verhandlungstag an diesem Donnerstag angekündigt. Rein juristisch bewegt sich der Strafrahmen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.

«Es wird mir immer leidtun.»

Benaissa zeigte auch in ihrem Schlusswort noch einmal Einsicht: «Ich habe einen riesigen Fehler gemacht», sagte sie. «Es wird mir immer leidtun.» Sie erklärte sich bereit, 300 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten, sollte es zu einer Bewährungsstrafe mit dieser Auflage kommen. Da die Sängerin beim ältesten der Tatvorwürfe noch nicht volljährig war, muss sie sich vor einem Jugendschöffengericht verantworten.

Das Geständnis zu Prozessbeginn und die Reue der jungen Mutter waren für Staatsanwalt Liesenfeld «wesentliche Gesichtspunkte», die entlastend seien. Benaissa sei zudem nicht vorbestraft und habe wegen ihrer HIV-Infektion eine geringere Lebenserwartung. Schließlich hätten auch die Männer beim Sex mit der Sängerin an ein Kondom denken können.

Verteidiger Oliver Wallasch äußerte sich ähnlich. Benaissa habe durch die Umstände ihrer Festnahme und die zehntägige Untersuchungshaft im vergangenen Jahr schon genug gelitten. Nach einem «Zwangsouting» - die Staatsanwaltschaft hatte Festnahme sowie Details der Erkrankung publik gemacht - sei Benaissa als «Aids-Engel» und «Todes-Engel» verunglimpft worden. Der Staatsanwaltschaft war vorgeworfen worden, das Sex-Leben einer Prominenten in die Öffentlichkeit gezerrt zu haben.

In dem Verfahren tritt der laut Gutachten von Benaissa angesteckte 34-jährige Mann als Nebenkläger auf. Dessen Anwalt Hans-Dieter Henkel sagte, für seinen Mandanten sei schon «das Wissen, infiziert zu sein, eine Dauerbelastung». Henkel hatte aber schon in der vergangenen Woche eine Bewährungsstrafe ins Spiel gebracht.

Gutachter Eberle sagte, die zu untersuchenden Proben von Benaissa und dem Mann seien ihm «in Bestzustand» überreicht worden. Eine Verwechslung oder eine Verschmutzung sei auszuschließen. «Die Datenanalyse war ausschließlich in meiner Hand.» Das Gutachten sei auf Basis eines bewährten Verfahrens erfolgt, das ständig verbessert werde. «So ein Gutachten bietet auch die Chance, jemandem ganz klar die Unschuld zu beweisen.»

Aids-Hilfe für Freispruch

Aids-Hilfe-Organisationen forderten unterdessen einen Freispruch für Benaissa. «Auch die Strafjustiz muss der Eigenverantwortung des Einzelnen für seine Gesundheit Rechnung tragen», heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von Initiativen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Vorbeugung dürfe nicht nur einseitig HIV-positiven Menschen aufgebürdet werden.

Benaissa war vor zehn Jahren mit den in einer TV-Show gecasteten No Angels schlagartig berühmt geworden. Die Popband feierte große Erfolge. 2003 gab die Girlgroup ihre Trennung bekannt. Anfang 2007 verkündeten die No Angels ihr Comeback. Die Band-Kolleginnen Sandy Mölling, Jessica Wahls und Lucy Diakovska waren in dem Prozess als Zeugen vorgesehen, mussten dann aber doch nicht vor Gericht erscheinen.

juz/reu/news.de/dpa
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Nadja Benaissa: Bewährungsstrafe wahrscheinlich » Medien » Nachrichten

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