So., 27.05.12

Gutachter 25.08.2010 Benaissa hat Sex-Partner angesteckt

Fortsetzung im Prozess gegen Nadja Benaissa (Foto)
Nadja Benaissa hat nach Aussage eines Gutachters einen Mann mit dem Aids- Virus angesteckt. Bild: ddp

Bereits am ersten Prozesstag räumte Nadja Benaissa ein, trotz ihrer HIV-Infektion ungeschützten Sex gehabt zu haben. Nun hat ein Gutachter vor Gericht bestätigt, dass sie einen Mann mit dem Aids-Virus angesteckt hat. Noch diese Woche soll das Urteil fallen.

Die HIV-infizierte No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa hat nach Aussage eines Gutachters einen Mann mit dem Aids-Virus angesteckt. «Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist festzustellen, dass Frau Benaissa die Quelle für die Infektion war», sagte der Gutachter Josef Eberle im Prozess vor dem Amtsgericht Darmstadt.

Die 28-Jährige steht wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. In den Jahren 2000 bis 2004 soll sie trotz der ihr bekannten HIV-Infektion mit drei Männern ungeschützten Sex gehabt und einen Partner dabei mit dem Aids-Erreger angesteckt haben. Der heute HIV-infizierte 34-Jährige tritt in Darmstadt als Nebenkläger auf.

Bei einem der ihr zu Last gelegten Delikte war Benaissa 17 Jahre alt, verhandelt wird daher vor einem Jugendschöffengericht. Anders als zunächst geplant, mussten Benaissas Bandkolleginnen im Prozess nicht aussagen.

Benaissa ist pleite

Nach Abschluss des Verfahrens beabsichtige sie, ihre Musikkarriere fortzusetzen, sagte die Sängerin. «Ich habe nichts anders gelernt als zu singen.» Sie stehe derzeit im Insolvenzverfahren. Zusammen mit ihrer Tochter lebe sie in einer Wohnung in Dreieich (Landkreis Offenbach). Sie habe «nur Vermutungen» darüber, wer der Vater des Mädchens ist. Ob ihre beruflichen Pläne «finanziell funktionieren» werden, wisse sie nicht. Die vom Gericht erfragten Einzelheiten über Benaissas Zukunftsplanung können sich auf eine Strafzumessung auswirken.

Noch am Mittwoch sollen die Plädoyers gehalten werden. Für Donnerstag wird das Urteil erwartet.

juz/news.de/dpa/ddp
Leserkommentare (2) Jetzt Kommentar zum Artikel schreiben
  • Gérard Berrar
  • Kommentar 2
  • 18.09.2010 10:01
 Antwort auf Kommentar 1

Im Gegesatz von Pickartz möchte ich nochmal in Erinnerung rufen: Der Gutachter hat ausgesagt: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist festzustellen, dass Frau Benaissa die Quelle für die Infektion war. Es ist eben nicht 100% festgestellt, obwohl das Gericht diese Aussage mal einfach so- als richtig übernommen hat. Und das gegen den Gutachter eine Strafanzeige wegen vorsätzlicher Falschaussage erstattet wurde- und diese dem Gericht und der Staatsanwaltschaft vor der Urteilsverkündung vorgelegen hat- wurde dies nicht ins Verfahren aufgenommen. Für weitere Infos kontakten sie mich!

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  • Günter Pickartz
  • Kommentar 1
  • 26.08.2010 13:09
 

es ist doch wohl das Letzte was Nadja Benaissa sich da erlaub hat.Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit,wäre mein Urteil,was in einigen Minuten fallen soll,5 Jahre ohne Bewährung.Ich hatte auch eine schlechte Kindheit,war arm und bin heute auch pleite.Ich kann also eine schwere Vorsätzliche Körperverletzung begehen,und gehe vom Gericht aus nach Hause? Ich denke,dass ich 2-3 Jahre ins Gefängnis gehe.Mir kommen bald die Tränen.Warum gibt es kein 100% Gutachten? Wenn der Gutachter versagt, dann kann auch Benaissa nach Hause!!!!!!

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