Von Stephan Loichinger
Ein weiterer Liebhaber der No-Angels-Sängerin hat sich vor dem Amtsgericht Darmstadt geäußert. Den Frankfurter Musiker informierte Nadja Benaissa demnach frühzeitig über ihre Aids-Infektion. Die Nebenklage erwartet eine Bewährungsstrafe.
Beim Verlassen des Sitzungssaals 3 im Amtsgericht Darmstadt knufft der Frankfurter Musiker den rechten Oberarm der Angeklagten Nadja Benaissa. Sie lächelt ihn kurz an. Ihr Ex-Freund hat an diesem Donnerstag gerade als Zeuge im Prozess gegen die No-Angels-Sängerin wegen gefährlicher Körperverletzung ausgesagt.
Benaissa habe ihn frühzeitig und noch vor Beginn ihrer sexuellen Beziehung über ihre HIV-Infektion aufgeklärt, sagt der 38 Jahre alte Musiker. «Sie ging sehr offen und verantwortungsvoll mit dem Thema um.» Was ihr Ansteckungsrisiko anging, sei sie ihm aufgeklärt erschienen. Während ihrer ungefähr einjährigen Beziehung von Sommer 2003 bis Sommer 2004 habe er den Eindruck gewonnen, dass die Popsängerin auch wegen ihrer damals öffentlich nicht bekannten HIV-Infektion unter großem Druck gestanden habe. «Ich wollte ihr Halt geben», betont der Zeuge.
Auf die Frage von Richter Dennis Wacker, ob Benaissa während ihrer Beziehung bereits eine Liaison mit einem Frankfurter Künstlerbetreuer gehabt habe, antwortet der Zeuge: «Kann schon sein.» Der Künstlerbetreuer tritt in dem Prozess als Nebenkläger auf. Er wirft der heute 28 Jahre alten Benaissa vor, ihn nicht über ihre Infektion aufgeklärt und ihn bei ungeschütztem Sex im Frühjahr 2004 mit dem Aids-Erreger angesteckt zu haben.
Den Aussagen der beiden Männer zufolge klärte Benaissa zur gleichen Zeit einen Sexualpartner über ihre Infektion auf und einen anderen nicht. Der Anwalt des Nebenklägers, Hans-Dieter Henkel, sagt nach dem Ende des Verhandlungstags: «Anscheinend hat Frau Benaissa eine Auslese vorgenommen, wem sie etwas sagt und wem nicht. Die Kriterien dafür kenne ich nicht.»
Bewährungsstrafe wird erwartet
Nach Henkels Einschätzung reichen das von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten und Benaissas Geständnis vom ersten Prozesstag für eine Verurteilung aus. Er erwarte eine Bewährungsstrafe. «Eine Haftstrafe wäre auch nicht im Interesse meines Mandanten», sagt Henkel. Die Pop-Sängerin hatte am Montag eingeräumt, nicht verantwortungsvoll mit ihrer HIV-Infektion umgegangen zu sein. Sollte sie jemanden infiziert haben, tue es ihr «von Herzen leid», sagte sie.
Staatsanwalt Peter Liesenfeld will das medizinische Sachverständigengutachten am kommenden Mittwoch (25. August) in den Prozess einbringen. «Meiner Ansicht nach bestätigt es, dass sich der Nebenkläger bei der Angeklagten angesteckt hat», sagt er am Donnerstag am Rand des Prozesses. Dass sich nach so vielen Jahren zweifelsfrei feststellen lässt, bei wem sich ein HIV-Infizierter angesteckt hat, gilt bei Experten als ungewiss oder sogar unmöglich.
Ein Jugendfreund von Benaissa sagt am Donnerstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor dem Gericht aus. Die Angeklagte und der Zeuge waren zum Zeitpunkt ihres sexuellen Verhältnisses im Jahr 2000 noch minderjährig. Der Fall wird deshalb vor dem Jugendschöffengericht verhandelt. Auch mit diesem Zeugen, so lautet die Anklage, habe Benaissa ohne Kondom Sex gehabt.
Ein weiterer als Zeuge geladener früherer Sexualpartner, ein Musikproduzent aus Berlin, erscheint nicht vor Gericht. Richter Wacker verliest das Protokoll seiner polizeilichen Vernehmung, wonach Benaissa eine Infektion abstritt, als er sie im Frühjahr 2007 danach gefragt habe. Erst als er bei ihr bestimmte Medikamente entdeckte, habe sie es zugegeben. Er habe gefragt, ob sie mit jemandem ohne Kondom geschlafen habe. Daraufhin habe sie ihm den Nebenkläger und eine Urlaubsbekanntschaft genannt. Auf die Frage, warum sie das getan habe, habe sie zuerst gesagt, sie habe Angst davor, ins Gefängnis zu kommen, und dann, dass die Männer selbst schuld seien, wenn sie nicht auf dem Gebrauch eines Kondoms bestünden.
Das Gericht unter Vorsitz von Richter Wacker beschließt am Donnerstag, den Anklagepunkt, Benaissa habe eine Urlaubsbekanntschaft angesteckt, fallen zu lassen. Auch mehrere geladene Zeugen müssen nun doch nicht aussagen. Nach Benaissas Geständnis sei das hinfällig, erklärt Staatsanwalt Liesenfeld. Er glaubt ebenso wie Benaissas Anwalt Oliver Wallasch, dass auch die übrigen No-Angels-Sängerinnen nicht als Zeuginnen aussagen müssen.
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