Von news.de-Mitarbeiter Torben Waleczek
Für Frank Plasberg ist die Sommerpause vorbei, und gleich in der ersten Sendung nach dem Urlaub gibt es einen ganz dicken Brocken: Die Hart aber fair-Runde diskutiert über gefährliche Straftäter, die aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden.
Das Thema Sicherungsverwahrung ist in allen Belangen heikel und kompliziert - juristisch und moralisch wie auch politisch. Welche Fallhöhe das Problem hat, macht Frank Plasberg gleich zu Beginn seiner Sendung deutlich:«Können Menschenrechte so heilig sein, dass im Zweifelsfall ein Kind dafür stirbt, eine Frau vergewaltigt wird?», fragt der Moderator.
Aus einer stark emotionalisierten Opferperspektive ist die Antwort noch relativ eindeutig: Das Recht auf Sicherheit der Allgemeinheit wiegt im Zweifelsfall schwerer als die Freiheitsrechte von Schwerverbrechern. Gabriele Karl, deren Tochter von einem Serientäter erwürgt wurde, sagt: «Es ist Aufgabe des Staates, dass er von seinem Gewaltmonopol Gebrauch macht und uns Bürger schützt.»
Der Rechtsanwalt Bernhard Schroer verweist darauf, dass auch für Straftäter die Regeln des Rechtsstaates zu gelten haben. Konkret geht es dabei um eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes fürMenschenrechte (EGMR) über die zulässige Dauer der Sicherungsverwahrung.
Bis zu 300 Straftäter kommen auf freien Fuß
Bis 1998 waren dies in Deutschland höchstens zehn Jahre, seither ist eine unbefristete Sicherungsverwahrung möglich. Die Straßburger Richter haben nun angemahnt, dass für die sogenannten Altfälle - Schwerverbrecher, die noch vor 1998 verurteilt wurden - die alte Regelangewandt werden müsse.
Als Folge kommen in Deutschland nun bis zu 300 Straftäter auf freien Fuß - selbst dann, wenn Gutachter ihnen ein hohes Rückfallrisiko attestieren. Absehbar war dies schon seit geraumer Zeit, doch diePolitik hat die Entwicklung lange verschlafen, wie Plasberg anmerkt.
Symptomatisch dafür war zuletzt die chaotische Debatte innerhalb der Koalition. Während Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vor allem für eine elektronische Fußfessel warb, wollte CDU-Innenminister Thomas de Maiziere durch die juristische Hintertürdafür sorgen, dass die Straftäter doch nicht frei kommen.
Inzwischen hat sich de Maiziere von dieser Linie offenbar verabschiedet, weil sie juristisch nicht wasserdicht ist. Und Leutheusser-Schnarrenberger verspricht bei Hart aber fair für die Zukunft eine gesetzliche Neuregelung, die «Bestand» haben soll.
Zuschauer schlägt Verbannung auf Nordsee-Insel vor
Zu den Auflagen des EGMR gehört dabei auch eine stärkere Trennung zwischen der eigentlichen Haft und der Sicherungsverwahrung. Frank Plasberg verliest hierzu einen Zuschauerbrief mit dem Vorschlag, man solle Triebtäter nach ihrer Haft künftig auf einer abgelegenen Nordsee-Insel ansiedeln - als kleinbäuerliche Selbstversorger, ohneFrauen und Kinder.
Der Kriminologe Thomas Feltes findet diese Idee «gar nicht so abwegig» - warnt aber vor «Angstmacherei» und argumentiert ansonsten mit der Statistik: Diskutiert werde nur über eine sehr kleine Gruppe von Tätern, von der man zudem nicht wisse, ob sie überhaupt rückfällig werden.
Welchen Sicherheitsaufwand jedoch schon eine geringe Zahl von Straftätern erfordert, verdeutlicht der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt. Um einen Täter im Schichtbetrieb zu überwachen, brauche man bis zu 24 Polizisten, hochgerechnet also mehrere tausend Beamte - so viel Personal könne die Polizei schlicht nichtaufbringen.
Welche Erkenntnis bleibt nach dieser Hart aber fair-Sendung? Keine der vielen Fragen kann in einer Stunde erschöpfend beantwortet werden. Aber der Zuschauer bekommt einen Eindruck davon, wie facettenreich das Problem ist, mit dem sich Polizei, Justiz und Politik jetzt beschäftigenmüssen.
cvd/news.de
In diesem Land werden Menschen schon für weniger lebenslang weggesperrt,isoliert und ruhiggestellt - z.B. nur weil sie alt sind...Jemand, der einem Kind absichtlich Gewalt antut, ist krank und muss gründlich auf seinen Geisteszustand untersucht werden. Er dürfte nicht bestraft, sondern müsste lebenslang therapiert werden.Niemand kann 100%ig ausschließen, dass ein Mörder wieder mordet:Wer einmal über die Schwelle tritt. Wenn der Staat das Kind nicht schützt, die Eltern können gar nicht anders. Wenn man diese Kranken nicht wegsperrt, erklärt man sie zu Vogelfreien. Nicht, dass ich Mitleid hätte.
jetzt antwortenKommentar meldenPotentielle Triebtäter ohne Aussicht auf Besserung, welche zb. ein Kind oder einer Frau Dinge angetan haben, von denen ich hier nicht sprechen mag, gehören für mich bis zum Tode in ein Loch gesperrt mit Brot Wasser und einem Eimer zum Reinscheißen. Das spart dann auch gleich die Steuerkosten für die aufwendigen Gefängnisse heutzutage.
jetzt antwortenKommentar meldenPotentielle Triebtäter ohne Aussicht auf Besserung, welche zb. ein Kind oder einer Frau Dinge angetan haben, von denen ich hier nicht sprechen mag, gehören für mich bis zum Tode in ein Loch gesperrt mit Brot Wasser und einem Eimer zum Reinscheißen. Das spart dann auch gleich die Steuerkosten für die aufwendigen Gefängnisse heutzutage.
jetzt antwortenKommentar meldenWir leben in einem Rechtsstaat-und da kann ohne entsprechende Gesatzesänderung niemand länger als die zu verbüßende Strafzeit absitzen, welche bei Urteilsverkündung ausgesprochen wird. Bei nach Jahren uneinsichtigen Gefangenen kann ja aber die Bewährung gestrichen werden.Nach der vollen Strafverbüßung muß der Gefangene entlassen werden-egal was sog.Pyschologen meinen! Gerade hier wird ja zuviel Gewicht auf die "Beurteilung" gelegt mit dem Resultat, daß viele Täter wieder rückfällig werden.Also muß der abgebüßte Täter wieder in Freiheit entlassen werden-ohne Fußfessel,wenn u.aber....
jetzt antwortenKommentar melden