So., 27.05.12

Fall Käßmann 13.08.2010 Schröder scheitert mit Klage gegen «Mopo»

Schröder  (Foto)
Altkanzler Schröder saß bei der Alkoholfahrt der früheren Bischöfin Käßmann nicht auf dem Beifahrersitz. Bild: dpa

Von Julia Ranniko

Altkanzler Schröder saß bei der Alkoholfahrt der früheren Bischöfin Käßmann nicht auf dem Beifahrersitz. Das steht für das Hamburger Landgericht fest. Eine Richtigstellung muss die Mopo aber nicht drucken. Schröder will die Entscheidung angreifen.

Altbundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) ist mit einer Klage gegen die Hamburger Morgenpost gescheitert. Schröder hatte nach der Berichterstattung über die Trunkenheitsfahrt der früheren Bischöfin Margot Käßmann den Abdruck einer Richtigstellung verlangt - mit dem Inhalt, dass er damals nicht Käßmanns Beifahrer war.

Das Hamburger Landgericht wies die Klage am Freitag ab (Az. 324 O 194/10). Einen Anspruch auf Berichtigung hätte der 66-Jährige nur bei einer «fortgesetzten Rufbeeinträchtigung» gehabt. Schröder kündigte Rechtsmittel gegen die Entscheidung an.

«Zwar ist es zwischen den Parteien unstreitig geblieben, dass der Kläger bei der fraglichen Autofahrt nicht Beifahrer war», sagte Gerichtssprecher Conrad Müller-Horn. In den Berichten habe die Kammer aber keine «ansehensmindernden Elemente von erheblichem Gewicht» gesehen. «So ist es für sich genommen nicht ansehensmindernd, neben der damaligen Bischöfin Käßmann im Auto gesessen zu haben.»

Dies lege auch nicht nahe, dass Schröder und Käßmann «einen über eine schlichte Gefälligkeit hinausgehenden Umgang miteinander pflegten», betonte Müller-Horn. Dass die Theologin bei der Autofahrt alkoholisiert war, mindere Schröders Ansehen ebenfalls nicht. «Denn in dem Artikel schwingt nicht mit, dass er in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit der Alkoholisierung stand, dafür ursächlich war oder auch nur positiv gewusst hat, dass die Bischöfin alkoholisiert gewesen ist.»

Schröder will Berufung einlegen

Da das Gericht klargestellt habe, dass Schröder nicht der Beifahrer war, sei es umso unverständlicher, die Mopo keine Richtigstellung drucken zu lassen, teilte das Büro des Altkanzlers in Berlin mit. «Herr Bundeskanzler a.D. Schröder wird über seinen Anwalt Berufung einlegen.»

Hintergrund des Rechtsstreits: Ein Anwalt hatte nach Käßmanns Trunkenheitsfahrt in einem Internet-Blog geschrieben, er habe aus zuverlässiger Quelle erfahren, dass Schröder ihr Beifahrer war. Dagegen ging der Altbundeskanzler per Unterlassungsabmahnung vor. Und darüber wiederum berichtete die Hamburger Morgenpost am Sonntag in dem Aufmacher «Käßmanns Suff-Fahrt - Saß Schröder neben der blauen Bischöfin? - Hamburger Anwalt outet Altkanzler - Der dementiert - nun kommt der Fall vor Gericht».

Käßmann war nach der Autofahrt unter Alkoholeinfluss im Februar als Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und als hannoversche Landesbischöfin zurückgetreten. Künftig wird die 52-Jährige Gastprofessorin an der Ruhr-Universität Bochum. Die Theologin übernimmt zum 1. Januar die neu eingerichtete Max-Imdahl-Gastprofessur und forscht und lehrt ein Jahr lang auf dem Gebiet der Ökumene und Sozialethik.

juz/ivb/news.de/dpa
Leserkommentare (2) Jetzt Kommentar zum Artikel schreiben
  • Ernst
  • Kommentar 2
  • 11.01.2012 16:48
 

Sagt mal, merkt Ihr es noch? Wenn Schröder glaubhaft versichert, nicht "Beifahrer" der Frau Käßmann gewesen zu sein war, dann muss man ihm das glauben. Ob er allerdings besoffen auf der Rückbank gelegen hat, ist eine andere Frage.

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  • Stefan Heidland
  • Kommentar 1
  • 30.09.2010 14:47
 

Der Schröder soll sich doch nicht so anstellen! Der Fall Kässmann hat Schröder gar nicht geschadet, ganz im Gegenteil! Schröder soll genießen und vielsagend schweigen. Ihm kann keiner das Wasser reichen, diesem 68er Schwerenöter!

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