Dem Engel drohen bis zu zehn Jahre Haft
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Von Joachim Baier
Artikel vom 15.08.2010
Ungeschützter Sex trotz HIV-Infektion: Die No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa soll einen Mann mit dem Aids-Virus angesteckt haben. Der Popstar muss in Darmstadt vor Gericht. Kritiker warfen den Ermittlern vor, das Privatleben der Frau in die Öffentlichkeit gezerrt zu haben.
Am Tag vor Ostern schlagen die Ermittler zu. Kurz vor einem Auftritt im Frankfurter Club «Nachtleben» wird die No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa am 11. April 2009 festgenommen. Sie kommt zehn Tage in Untersuchungshaft.
Der Vorwurf: Die 28-Jährige soll einen Mann bei ungeschütztem Sex mit dem Aids-Erreger infiziert haben, obwohl sie von ihrer Ansteckung wusste. Eine HIV-Infektion kann zur Immunschwächekrankheit Aids führen. Von diesem Montag an steht Benaissa in Darmstadt vor Gericht. Die No Angels waren vor zehn Jahren berühmt geworden. Die Gruppe gilt als erfolgreichste deutsche Mädchenband.
Auch die anderen No Angels müssen aussagen
Die Anklage lautet auf gefährliche Körperverletzung. Dem Popstar drohen zwischen sechs Monate und zehn Jahre Haft. Für den Prozess sind fünf Verhandlungstage angesetzt. Unter den rund 20 Zeugen sind auch drei andere Band-Mitglieder. Außerdem soll ein Sachverständiger gehört werden. Der Mann, den Benaissa angesteckt haben soll, tritt als Nebenkläger auf.
Vor Beginn des Prozesses gibt sich Verteidiger Oliver Wallasch zugeknöpft. «Wir sagen nichts», lautet sein kurzer Kommentar. «Vielleicht sagen wir etwas am ersten Prozesstag.» Ähnlich auch die Reaktion des No-Angels-Managers Khalid Schröder. Meldungen, wonach die 28-Jährige nicht mehr Mitglied der Gruppe ist, will er nicht kommentieren. «Nach dem Prozess werden wir sicherlich eine Stellungnahme abgeben.»
Benaissa wird ein Fall von gefährlicher Körperverletzung aus dem Jahr 2004 vorgeworfen, hinzu kommen noch vier Fälle von versuchter gefährlicher Körperverletzung aus den Jahren 2000 bis 2004. Da die Angeklagte beim ältesten Tatvorwurf aus dem 2000 erst 17 Jahre alt war, muss sie sich vor einem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts verantworten. Der Vorsitzende ist Richter Dennis Wacker (43).
Besondere Sicherheitsvorkehrungen
«Wir erwarten ein großes Interesse», sagt der Sprecher des Amtsgerichts, Albrecht Simon. Deshalb wird im Saal 3 des Landgerichts verhandelt, wo rund 50 Zuschauer Platz finden: «Das ist der größte Saal der Justiz in Darmstadt.»
Es sind auch besondere Sicherheitsvorkehrungen geplant. So soll es zwei Einlasskontrollen geben - einmal am Haupteingang des Gerichts und dann noch einmal vor dem Verhandlungssaal. Dabei suchen die Beamten nicht nur nach Waffen, sondern auch nach Handys. Damit soll verhindert werden, dass Fans Fotos machen oder Teile der Verhandlung filmen.
Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hatte Details des Vorgangs und den Grund für den Haftbefehl öffentlich gemacht. Dies brachte ihr Kritik ein. Mit dem Vorgehen der Justizbehörde befasste sich auch der hessische Landtag. Zuletzt war im Fall des Fernsehmoderators Jörg Kachelmann Ermittlungsbehörden vorgeworfen worden, das Privatleben eines Prominenten in die Öffentlichkeit gezerrt zu haben.
Nachdem die Vorwürfe in der Welt waren, sprach Benaissa des öfteren über ihre HIV-Infektion, etwa bei einer Gala der Deutschen Aids-Stiftung in Berlin. Am Weltaidstag am 1. Dezember 2009 sagte sie in einem Interview des hr-Jugendradios YOU FM: «Wenn ich einen Wunsch frei hätte, würde ich mir wünschen, dass ich negativ wäre.» Auch hier sprach sie über ihre Gefühle. «Ich bin HIV-positiv, aber ich habe kein Aids», erzählte sie. «Ich hoffe, dass nichts Schlimmes passiert, und ich schaue mit Hoffnung nach vorne. Ich glaube daran, dass ich alt werde.»
Im Mai wurde bekannt, dass Benaissa ihre Teilnahme an der Club- Tournee der No Angels aus gesundheitlichen Gründen absagen musste. Die Gruppe war im Jahr 2000 bei der TV-Show «Popstars» gecastet worden. Die Alben der No Angels verkauften sich allein zwischen 2000 und 2003 etwa fünf Millionen Mal. Die No-Angels-Sängerinnen Sandy Mölling, Jessica Wahls und Lucy Diakovska werden nicht schon zum Prozessauftakt erwartet, sondern zum letzten Verhandlungstag am 26. August.
juz/car/news.de/dpa
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Ein typisches Schandurteil der deutschen Unrechtsjustiz. Diese Verbrecherin ist kein Engel, sie ist ein Todesengel. Wenn ein tätowierter Glatzkopf wegen schwerer Körperverletzung auf ihrem Stuhl gesessen hätte, wäre er mit Sicherheit zu vielen Jahren Knast verurteilt worden. Jetzt kann diese ewig, dümmlich in die Kameras lächelnde Verbrecherin ja zufrieden sein und den nächsten Mann anstecken. Herrn Kachelmann hat man monatelang in U-Haft schmoren lassen. Aber dieses hässliche Zweibein hat man, weil sie ja so in U-Haft geweint und seelisch gelitten hat, nach 11 Tagen wieder rausgelassen.
jetzt antwortenKommentar meldenNadja, sende Dir ganz viel Kraft............. Der Künstlerbetreuer sollte angeklagt werden, wegen Verführung Minderjähriger.....und Erpressung....warum sollte sie den ihre Infizierung ,lt. Künstlerbetreuer, damals denn öffentlich machen? Nun ist es öffentlich....und wo ist die öffentliche Bekanntmachung des Künstlerbetreuers?
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