Beim internationalen Zeitungskongress in Köln beklagen Zeitungsverleger eine «schrankenlose Expansion» der öffentlich-rechtlichen Sender im Internet und fordern ein überarbeitetes Urheberrecht.
Beim internationalen Zeitungskongress in Köln haben sich Verleger für ein überarbeitetes Urheberrecht ausgesprochen. Das derzeit geltende Recht aus dem Jahr 1965 sei angesichts der rasanten Entwicklung im Internet nicht mehr zeitgemäß, sagte der Vorsitzende des Zeitungsverlegerverbandes Nordrhein-Westfalen, Christian Nienhaus. So könnten momentan etwa Unternehmen wie Google systematisch Inhalte der Verlage abgreifen. Um das geistige Eigentum besser zu schützen, sei daher ein eigenes Schutzrecht für Presseverlage «dringend geboten».
Zugleich kritisierte Nienhaus die «schrankenlose Expansion» der öffentlich-rechtlichen Sender im Internet, vor allem bei mobilen Anwendungen. Aufsichtsgremien würden die textlastigen Angebote der Sender «unkritisch durchwinken», monierte der Verbandschef, der zugleich Geschäftsführer der WAZ-Mediengruppe ist. Dadurch würden die Entwicklungsperspektiven privater Medien nachhaltig beeinträchtigt.
Die öffentlich-rechtlichen Sender unterziehen ihre Online-Angebote derzeit einem Drei-Stufen-Test, zu dem sie durch den Rundfunkänderungsstaatsvertrag verpflichtet wurden. Im Normalfall dürfen sie nur noch «sendungsbezogene» Inhalte ins Internet stellen und müssen sie nach sieben Tagen löschen, Angebote zu Sport- und Großereignissen sogar bereits nach 24 Stunden.
Bestimmte Angebote, die den Drei-Stufen-Test bestehen, dürfen jedoch auch länger im Internet abrufbar sein. Ausschlaggebend für die längere Verfügbarkeit ist vor allem die Frage, ob dies redaktionell zu begründen wäre. So könnte es beispielsweise sinnvoll sein, während laufender Koalitionsverhandlungen auch noch Berichte über die eigentliche Wahl und das Geschehen danach im Internet bereitzuhalten, um einen Gesamtüberblick über die politischen Entwicklungen zu bieten.