Kachelmann entlastet?
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Nur vage und oberflächlich habe sie die Tat geschildert: Im Vergewaltigungsfall Kachelmann gibt es laut einem Spiegel-Bericht Zweifel an der Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers. Auch über die Echtheit ihrer Verletzung seien sich die Rechtsmediziner nicht einig.
Ein von der Bremer Psychologin Luise Greuel im Auftrag der Staatsanwaltschaft erstelltes Gutachten komme zu dem Schluss, dass die Schilderung der Vergewaltigung «nicht die Mindestanforderungen an die logische Konsistenz, Detaillierung und Konstanz» erfülle, berichtete das Magazin am Samstag vorab und berief sich auf das Gutachten Greuels.
Das mutmaßliche Opfer könne die Tat selbst bei eingehender Befragung «nur vage und oberflächlich wiedergeben». Zudem habe die Frau erst in der vierten Vernehmung zwei ursprüngliche Angaben zu ihrem Verhalten vor der Tat korrigiert. Damit sei aber keinesfalls erwiesen, dass Kachelmanns frühere Freundin falsch ausgesagt habe, zitierte der Spiegel die Gutachterin.
Zudem berichtet das Magazin von Zweifeln des Landeskriminialamtes Baden-Württemberg, dass die Blutspuren am Messer, mit dem Kachelmann die Frau bedroht haben soll, tatsächlich von ihr stammen. Die Verletzungen der Ex-Freundin, die entstanden sein sollen, weil Kachelmann ihr das Messer an den Hals hielt, könnten nach Aussagen einer Heidelberger Rechtsmedizinerin zudem nicht eindeutig als Fremd- oder Selbstverletzungen identifiziert werden. Ein Münsteraner Kollege hält die Verletzungen laut Spiegel gar für unvereinbar mit der Tatschilderung.
Der Anwalt der Frau wollte sich laut Spiegel nicht zu dem Gutachten äußern. Kachelmanns Anwalt Reinhard Birkenstock war am Samstag nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
Kachelmann seit zweieinhalb Monaten in Haft
Die Staatsanwaltschaft Mannheim hatte den ARD-Wettermoderator am 19. Mai trotz dessen Unschuldsbeteuerungen wegen Vergewaltigung seiner Freundin angeklagt. Sie wirft dem 51-jährigen Schweizer eine besonders schwere Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor. Kachelmann verletzte die 36-jährige Frau demnach mit einem Messer am Hals und drohte ihr, sie zu töten. Im Fall einer Verurteilung droht ihm eine Haftstrafe von fünf bis 15 Jahren. Über die Eröffnung eines Hauptverfahrens muss das Landgericht Mannheim entscheiden.
Zum Zeitpunkt der Anklageerhebung hatte die Staatsanwaltschaft das psychologische Gutachten noch nicht vorliegen gehabt. Dass die Frau in ihren Aussagen zwei Punkte korrigiert habe, betreffe nur «Vorgeschichten», hatte ein Sprecher damals erklärt.
Kachelmann selbst hatte laut Staatsanwaltschaft vor dem Haftrichter ausgesagt, der Geschlechtsverkehr mit der Freundin sei einvernehmlich gewesen - er habe keine Gewalt angewandt. Er war am 20. März auf dem Frankfurter Flughafen verhaftet worden und sitzt seither in Untersuchungshaft.
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ich habe bei diesem Fall Kachelmann so ein sehr ungutes Gefühl. Hier wird ein Mann vorverurteilt. Obwohl es nach der Rechtssprechung heißt: Man ist so lange unschuldig, so lange die Schuld nicht nachgewiesen ist. Ist Sie das wirklich schon? Das gleiche haben wir schon vor ein paar Monaten erlebt, mit der Frau, die man den "Engel mit den Eiskalten Augen" nennt. Da ist die Presse förmlich über Sie hergefallen, bevor überhaupt ein Prozess statt fand. Aber auch in diesem Fall gibt es wohl Zweifel. Ich bin der Meinung, daß man vorsichtiger mit solchen Vorverurteilungen umgehen sollte.
jetzt antwortenKommentar meldenEs ist schon auffallend, werden strafrechtliche Vorwürfe gegen Prominente erhoben, steckt die Justiz sie zunächst mal - und das oft ohne jegliche handfesten Beweise - in den Knast. Garantiert ist damit, dass man als Staatsanwalt etc. auch mal in den Medien erscheint. Diese Gelegenheit muss man ja beim Schopf packen. Auch im Falle Kachelmann, den ich nicht einmal besonders mag, scheint mir das so zu sein. Es handelt sich faktisch um Vorverurteilung pur, auch wenn er, wie jeder andere auch, bis zu einem rechtskräftigen Urteil als unbescholten zu gelten hat.
jetzt antwortenKommentar meldenZweieinhalb Monate wollen diese Schnarchsäcke gebraucht haben, um zu einer Feststellung zu gelangen, die ein Routinier in drei Minuten erledigt. Es gibt nämlich gewisse Maßstabe, nach denen ein Vortrag binnem kurzen zunächst einmal als fragwürdig oder unglaubwürdig eingestuft werden kann. Das habe ich im Kundenkreis im Zusammenhang mit einer Falschaussage wegen eines Verkehrsunfalls erfahren. Viellicht doch nur eine billige und dennoch teure Inszenierung, um von unseren gestressten, kindervögelnden Pfaffen abzulenken. Da schläft das öffentliche Interesse leider auch gerade wieder mal ein.
jetzt antwortenKommentar meldenIch hoffe,dass er bald frei ist. Leider werden die grossen Kratzer bleiben,und seine Zukunft negativ belasten.
jetzt antwortenKommentar meldenEs ist schändlich, dass er überhaupt verhaftet wurde. Die Staatsanwaltschaft hätte vorher klarheit schaffen müssen, ob die Anklage überhaupt glaubwürdig war. Wenn sich die Justiz als Racheinstrument für beleidgte Frauen misbrauchen lässt, dann schadet sie ins besondere den Frauen, die tatsächlich Hilfe brauchen. Stellt sich die Frage, wie seine ex-Freundin bestraft wird, fall sich ihre Aussage als falsch erweist.
jetzt antwortenKommentar meldenIch war immer von der Unschuld Kachelmanns überzeugt. Eifersüchtige Frauen sind unberechenbar. Er hätte so eine Tat, wie sie ihm angelastet hat, gar nicht nötig. Da spielte bestimmt eine ¨Andere¨ eine Rolle.
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