Box-Queen klagt gegen eigene Doku
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Von Nadine Emmerich
Artikel vom 01.06.2010
Bizarrer Streit um eine Dokumentation: Der Film über den Aufstieg von Box-Weltmeisterin Regina Halmich lief bereits im Fernsehen. Jetzt klagt die ehemalige Boxerin auf Schadenersatz, weil der Verleih ihn in die Kinos bringt.
Ex-Boxweltmeisterin Regina Halmich hat gegen die Produzenten des Kinofilms Königin im Ring über ihr Leben geklagt. Zudem wird die 33-Jährige nicht zur Premiere der Filmbiografie am Donnerstag in Karlsruhe kommen. Der Sprecher des Landgerichts Karlsruhe und Halmichs PR-Team bestätigten am Dienstag einen entsprechenden Bericht des Hamburger Abendblatts. Die Dokumentation von Regisseurin und Produzentin Simone Jung war im vergangenen August im Fernsehsender Arte gezeigt worden. Der Progress Film-Verleih will Königin im Ring ungeachtet des Streits wie geplant in dieser Woche ins Kino bringen.
Halmich sagte der Zeitung: «Der Film sollte im Fernsehen laufen, das hatten wir vereinbart. Die Regisseurin hat sich mein Vertrauen und das meiner Eltern erschlichen und uns arglistig getäuscht. Zur Premiere gehe ich nicht.» Die 33-Jährige betonte: «Ich bin noch nie so ausgetrickst worden.»
Halmichs Betreuerin Christiane Diezemann sprach von einem «ganz schweren Vertrauensmissbrauch». Halmich und ihre Familie seien «erschüttert». Die frühere Boxerin habe neben der Produktion für Arte keinen Kinofilm gewollt, dieser sei «klammheimlich» entstanden. Der Premiere würden nicht nur Halmich, sondern auch ihre Familie, Freunde und langjährigen Wegbegleiter fernbleiben.
Das Landgericht hatte entschieden, dass die Produzenten verpflichtet seien, Halmich sämtlichen Schaden zu ersetzen, der ihr mit der kommerziellen Verwertung des Films im Kino entstanden sei und künftig noch entstehe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Produzenten legten Berufung ein. Der Streit liegt nun beim Oberlandesgericht in Karlsruhe. Ein Termin für eine Entscheidung steht laut einem Gerichtssprecher aber noch nicht fest.
Halmich fühlt sich getäuscht
Der Sprecher des Landgerichts, Hans Jörg Städtler-Pernice, sagte, Halmich habe mit den Produzenten zunächst einen Vertrag über ihre Mitwirkung und die Sendung des Films im Fernsehen unterzeichnet. Für den Fall der weiteren Verwertung, insbesondere im Kino, sollte noch ein branchenüblicher Verwertungsvertrag abgeschlossen werden. Später sei Halmich eine Zusatzvereinbarung vorgelegt worden, mit der sie auf einen Verwertungsvertrag verzichtete.
Halmich unterschrieb diese Erklärung, focht sie aber in der Folge mit der Begründung wieder an, ihr sei vorgetäuscht worden, dass es sich um eine Formalie zur Erlangung staatlicher Fördergelder handle. Mit Urteil vom 3. Februar gab das Gericht der früheren Boxweltmeisterin nach Vernehmung von Zeugen Recht und erklärte die Zusatzvereinbarung damit für unwirksam. Wenn der Film jetzt ohne gültigen Verwertungsvertrag im Kino gezeigt werde, könnten die Persönlichkeitsrechte Halmichs verletzt werden und ihr deshalb Schadensersatzansprüche zustehen, sagte Städtler-Pernice.
Die Sprecherin des Progress Film-Verleihs, Nicole Stelzner, stellte klar, der Verleih sei in den Rechtsstreit nicht involviert. Progress habe einen gültigen Vertrag mit der Produktionsfirma und von dieser die Rechte zur Kinoauswertung übertragen bekommen. Auf dieser Grundlage solle der Film planmäßig am Donnerstag im Kino anlaufen. Bei der Produktionsfirma Jungwiehagen Film in Frankfurt war niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.
Für Königin im Ring begleiteten Regisseurin Jung und Kameramann Kai Wiehagen die Sportlerin von Juni 2007 bis zu ihrem letzten Kampf im November 2007. Im Zentrum der 90-minütigen Doku stehen die harte Welt des Boxsports und das private Umfeld der Sportlerin. Der Film zeigt das Verhältnis der Familie, Freunde, Nachbarn und Trainer zueinander. «Königin im Ring» bekam 2008 den Hessischen Film- und Kinopreis, 2009 den Filmfestival Max Ophüls Preis.
ruk/amg/news.de/ddp
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