So., 27.05.12

Medienrechtler 29.04.2010 «Wer im Internet ist, muss Google hinnehmen»

Das digitale Abbild der Welt sorgt für Unbehagen (Foto)
Googles Bildersuche ist laut BGH kein Verstoß gegen das Urheberrecht. Bild: dpa

Von Silke Katenkamp

Der BGH hat entschieden: Die Google-Bildersuche verstößt nicht gegen das Urheberrecht - die richtige Entscheidung, meint Medienrechtler Thomas Hoeren. Wer nicht in der Suchmaschine erscheinen möchte, könne das programmieren.

Wer Inhalte ins Internet stellt, muss hinnehmen, dass diese mit Suchmaschinen wie Google gefunden werden können. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden. Aus Sicht des Medienrechtlers Thomas Hoeren ist das die richtige Entscheidung. «Das ist ein gutes Urteil», sagte Hoeren, Leiter des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Münster, der Deutschen Presse-Agentur. Eine Künstlerin war mit ihrer Klage gegen Google erfolglos geblieben. Sie hatte sich dagegen gewehrt, dass in der Trefferliste des Bildersuchdienstes von Google Miniaturansichten von Bildern ihrer Homepage gezeigt werden.

«Wer im Netz unterwegs ist, muss Google hinnehmen», sagte Hoeren, der auch Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf ist. Google sei mit bestimmten Funktionalitäten wie seiner Suchmaschine schon seit Jahren im Internet. Internetnutzer müssten dies etwa bei der Planung einer Homepage einkalkulieren. Die klagende Künstlerin etwa habe ihre Inhalte zu einem Zeitpunkt ins Internet gestellt, zu dem es Google und seine Suchmaschine schon längst gab.

Wer nicht wolle, dass seine Internetinhalte über Suchmaschinen gefunden werden, könne dies programmieren. «Das ist sehr einfach und mit zwei Handgriffen getan», sagt Hoeren. Die Künstlerin hatte dies allerdings versäumt. «Es reicht dann nicht zu sagen, dass man dies nicht wusste. Das Internet ist ein Massenmedium. Wer das bedient, muss die Gesetzmäßigkeiten kennen.»

Anders verhielte es sich dagegen, wenn etwas bei Google auftaucht, was vom Urheber gar nicht ins Internet gestellt wurde. «Es gibt den Fall eines Grafikers, der partout nicht möchte, dass seine Grafiken überhaupt im Internet erscheinen», sagt Hoeren. «Da sagt der BGH: Wenn der Betreffende Google davon in Kenntnis setzt, muss Google die entsprechenden Inhalte entfernen.»

amg/bla/ivb/news.de/dpa
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