So., 12.02.12

Prinz Ernst August 200.000 Euro für zwei Ohrfeigen

Artikel vom 09.03.2010

Im Prozess um die Prügelattacke von Ernst August Prinz von Hannover auf einen Disco-Besitzer in Kenia ist das Urteil gesprochen worden. Das Landgericht Hildesheim hat ihn zu einer Geldstrafe von 200.000 Euro verurteilt. Der Prinz will jedoch in Revision gehen.

Ernst August war vom Landgericht Hannover wegen des Vorfalls im Januar 2000 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 445.000 Euro verurteilt worden. Seitdem kämpfte er um die Wiederaufnahme des Verfahrens, um eine mildere Strafe zu erreichen. Seit Frühjahr 2009 war der Fall nun höchst aufwendig erneut verhandelt worden und ist nun zum Abschluss gekommen: Der Prinz muss eine Geldstrafe von 200.000 Euro zahlen.

Direkt nach der Verurteilung  hat die Verteidigung von Ernst August Prinz von Hannover Revision angekündigt. Das Gericht habe sich vor der eindeutigen Entscheidung gedrückt, wer in dem Verfahren gelogen habe und wer nicht, sagte der Anwalt des Welfenprinzen, Hans Wolfgang Euler.

Ernst August hatte stets gesagt, er habe dem Mann aus Ärger über den Lärm aus seiner Disco nur zwei Ohrfeigen und nicht mehr verpasst. Das Opfer behauptete dagegen, krankenhausreif geschlagen worden zu sein. Die Ohrfeigen können nach Ansicht Eulers nicht besonders schlimm gewesen sein. Schwerwiegender sei die Diffamierung des Prinzen «bei der Presse, seinen Freunden und seiner Familie». Es gehe nicht um die enormen finanziellen Aufwendungen, die der Adlige gehabt habe, um seine Ehre wiederherzustellen. «Es geht um die öffentliche Demütigung, die mein Mandant seit Jahren zu ertragen hat.»

Der kenianische Anwalt des Adligen, Saleem Ghalia, sagte im Verfahren, die damalige Verurteilung sei nur aufgrund von unwahren Äußerungen des früheren Anwalts zustande gekommen, die mit Ernst August nicht abgesprochen waren. Die erneute Verhandlung habe ergeben, dass erfundenes und gefälschtes Beweismaterial vorgelegt worden sei.

Der Prozess hat nach Überzeugung der Verteidigung eindeutig bewiesen, dass nur zwei Schläge mit der flachen Hand verpasst wurden. Die von Ernst August eingeräumten Ohrfeigen seien ein Bagatelldelikt, betonte Ghalia. Zudem habe es enorm viel Mühe und Geld erfordert, das vom Opfer angelegte Lügengeflecht zu entwirren.

Das Opfer hatte in dem Prozess dagegen von einem «Todeskommando» gesprochen, das ihn angegriffen habe. Er sei festgehalten worden, und der Welfenprinz habe ihm mehrere harte Faustschläge verpasst und schwer verletzt. Diese Version hatte schon am Donnerstag die Staatsanwaltschaft nicht mehr geglaubt und eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung sowie eine Geldstrafe in Höhe von 200.000 Euro gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Straffreiheit.

juz/reu/news.de/dpa
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Prinz Ernst August: 200.000 Euro für zwei Ohrfeigen » Medien » Nachrichten

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