Der Prozess gegen Ernst August Prinz von Hannover wegen Körperverletzung geht in die Schlussphase. Heute Vormittag hält die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer. Ernst August soll vor zehn Jahren einen Diskobetreiber körperlich angegangen haben.
Vor dem Landgericht Hildesheim ist am Vormittag das Plädoyer der Staatsanwaltschaft vorgesehen. Es geht erneut um eine bereits zehn Jahre zurückliegende tätliche Attacke von Ernst August auf den Diskothekenbetreiber Josef Brunlehner in Kenia.
Der Chef des Welfenhauses hatte 2008 in einem Wiederaufnahmeverfahren die Aufhebung des Urteils des Landgerichts Hannover aus dem Jahr 2004 erreicht, nachdem er neue Zeugenaussagen präsentiert hatte. 2004 war er mit Zustimmung seines damaligen Verteidigers wegen gefährlicher Körperverletzung zu 445.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.
In dem neu aufgerollten Prozess will der Angeklagte eine Verurteilung nur wegen Körperverletzung erreichen. Er bestreitet, den Gastwirt mit einem Schlaggegenstand schwer verletzt zu haben. Vielmehr habe er ihm nur zwei Ohrfeigen gegeben und dabei gerufen «One for the music and one for the light», weil er sich über Lärm- und Lichtbelästigung der benachbarten Diskothek ärgerte.
Am Freitag soll nach Angaben eines Gerichtssprechers die Verteidigung plädieren. Das Urteil wird am 9. März erwartet.
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