Dokumentation

Niederlage für Sorgerechtsfilm

Der Film Der entsorgte Vater darf nur in einer eingeschränkten Version gezeigt werden. Zwei Sekunden des Filmmaterials müssen rausgeschnitten werden, hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht entschieden.

Film-Regisseur Douglas Wolfsperger hatte in dem Streifen für zwei Sekunden ein acht Jahre altes Foto seiner Tochter eingeblendet. Dagegen war die Mutter im Namen des damals drei Jahre alten Kindes gerichtlich vorgegangen.

Der Senat unter Vorsitz von Richter Prof. Wilhelm Berneke gab der Mutter Recht: Schwerer als das Informations-Interesse der Öffentlichkeit wiege das Recht des Kindes am eigenen Bild. Der Film darf nur gezeigt werden, wenn das Gesicht des Kindes unkenntlich gemacht ist. Wolfsperger hatte keine schriftliche Erlaubnis der allein sorgeberechtigten Mutter für die Veröffentlichung vorlegen können.

Der Dokumentarfilm schildert das Schicksal von fünf Vätern, denen der Umgang mit ihren Kindern verwehrt wird - einer von ihnen ist Wolfsperger selbst. Wolfsperger hatte argumentiert, das Foto, auf dem er selbst mit dem Kind zu sehen ist, verdeutliche seine emotionale Nähe zu seiner Tochter.

Das Thema sei von öffentlichem Interesse und das Bild zweifellos eine starke Illustration des Anliegens, hatte Berneke dem Filmemacher zugestanden. Der Anwalt des Regisseurs hatte argumentiert, nach acht Jahren werde das Mädchen selbst von seinen Mitschülern nicht wiedererkannt. Da es auch einen anderen Namen als der Vater trage, sei das Kind nur für den engsten Familienkreis identifizierbar.

Der Anwalt der Mutter entgegnete, nach einer Veröffentlichung des Fotos in einer Zeitung habe eine Bekannte in der Dreijährigen die Tochter wiedererkannt.

tfa/amg/news.de/dpa
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