Mo., 13.02.12

Internetfähige PCs Klage gegen GEZ-Gebühr erfolgreich

Artikel vom 21.12.2009

Erneute Klage gegen die GEZ-Gebühr für Computer: Diesmal wandte sich eine Dolmetscherin aus Goslar gegen den NDR, der für ihren Zweit-PC Gebühren einziehen wolte. Ein Gericht gab ihr Recht - ein Urteil, das weitreichende Folgen haben könnte.

Für Computer mit Internetanschluss dürfen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig keine Rundfunkgebühren erhoben werden. Das Gericht urteilte in seiner Entscheidung, der NDR stelle derzeit im Internet «keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung». Der Sender könne seine Radioprogramme im Internet nicht unbegrenzt vielen Nutzern anbieten. Deshalb sei die Gebühr unzulässig. (4 A 188/09)

Zur weiteren Begründung sagte das Gericht, dass zudem nicht nur privat, sondern auch gewerblich genutzte Zweitcomputer mit Zugang zum Internet von der Gebühr befreit sind. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der NDR kann vor dem Oberverwaltungsgericht in Berufung gehen.

Sollte auch dieses Gericht der Klage stattgeben, könnte das weitreichende Auswirkungen haben. Seit Januar 2007 verlangt die Gebühreneinzugszentrale 5,76 Euro für internetfähige Computer – allerdings nur dann, wenn weder Radio noch Fernseher angemeldet sind. In der monatlichen Gebühr von 17,98 Euro sind alle Geräte enthalten.

Bisher haben die Gerichte unterschiedlich über die Gebührenpflicht von Internet-PCs geurteilt. Während etwa das Verwaltungsgericht Würzburg ebenso wie Ansbach die Gebührenpflicht bejaht, haben die Verwaltungsgerichte in Wiesbaden, Koblenz und Münster das Gegenteil entschieden.

sis/bla/reu/news.de/dpa
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