Hausarrest statt Knast: Für eine Kaution von 3 Millionen Euro kann Starregisseur Roman Polanski aus der Untersuchungshaft entlassen werden.
Der in der Schweiz inhaftierte Starregisseur Roman Polanski (76) kann gegen eine Kaution von umgerechnet fast drei Millionen Euro freigelassen werden. Das Schweizer Bundesstrafgericht gab seiner erneuten Beschwerde statt und verwies den Fall wieder an das Bundesamt für Justiz, hieß es in einer Mitteilung.
Nach Ansicht des Strafgerichts soll Polanski neben der Kaution in Höhe von 4,5 Millionen Franken auch alle Ausweispapiere abgeben und unter Hausarrest in seinem Schweizer Chalet gestellt werden. Dazu könne ihm eine elektronische Fessel angelegt werden.
Das Bundesamt für Justiz kann innerhalb von zehn Tagen gegen das Urteil Einspruch erheben. Jedoch ließ Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf im Fernsehen erkennen, dass sie die Entscheidung akzeptieren werde.
Seinen elektronisch überwachten Hausarrest kann Polanski nach Vorstellung des Gerichts bis zu seiner Auslieferung an die USA in seinem Ferienhaus im Prominentenort Gstaad absitzen. Dies entspricht etwa den Angeboten, die die Anwälte des Starregisseurs den Justizbehörden gemacht hatten. Das Bundesamt für Justiz hatte die Freilassung wegen hoher Fluchtgefahr aber abgelehnt.
Polanski hatte 1977 in den USA eine 13-Jährige vergewaltigt. Er hatte die Tat auch zugegeben, sich aber einem Gerichtsurteil durch die Flucht entzogen. Seitdem lebte er unter anderem in Frankreich, zeitweise aber auch in der Schweiz. Gestützt auf ein amerikanisches Ersuchen wurde er am 26. September 2009 bei der Anreise zum Filmfestival in Zürich verhaftet. Seitdem sitzt er in Auslieferungshaft.
Eine Beschwerde gegen den Auslieferungshaftbefehl hatte das Bundesstrafgericht am 20. Oktober abgewiesen. Kurz darauf traf aus den USA das offizielle Auslieferungsersuchen ein. Nach diesem Gesuch drohen Polanski in Amerika nur zwei Jahre Gefängnis und nicht - wie ursprünglich angenommen - 50 Jahre. Eine Auslieferung an die USA lehnt er aber weiterhin ab.
In ihrem Urteil kommen die Richter des Bundesstrafgerichts in Bellinzona zum dem Schluss, dass die Fluchtgefahr mit der Kaution, dem elektronisch überwachten Hausarrest in seinem Gstaader Chalet sowie der Abgabe der Ausweispapiere weitgehend gebannt werden kann. Das Risiko sei zwar nach wie vor als hoch einzustufen. Es dürfe aber angenommen werden, dass Polanski die Aussicht auf den Verlust seines Geldes nach menschlichem Ermessen davon abhalten werde. Bei der Kaution handele es sich um einen «substanziellen Anteil» seines Vermögens.
Weiter sei davon auszugehen, dass der 76-Jährige als verantwortungsvoller Familienvater der finanziellen Absicherung seiner Familie größere Bedeutung beimesse als eine jüngere Person. Nicht zuletzt gelte ja auch seine Zusicherung, sich dem Auslieferungsverfahren nicht durch Flucht zu entziehen. Polanski ist mit der 30 Jahre jüngeren Schauspielerin Emmanuelle Seigner verheiratet, mit der er zwei Kinder hat. Schließlich hält das Gericht fest, dass eine nochmalige Verhaftung Polanskis nicht ausgeschlossen sei, falls er Anstalten zur Flucht treffe oder neue Umstände dies erfordern würden.
juz/amg/news.de/ap