So., 27.05.12

Facebook 23.11.2009 Kein Krankengeld wegen Bikinifotos

Kein Krankengeld wegen Facebook-Fotos. (Foto)
Kein Krankengeld wegen Facebook-Fotos. Bild: flickr.com/Glaudo

Von news.de-Mitarbeiterin Denise Peikert

Laut ärtzlicher Diagnose ist sie depressiv, zeigt sich aber im Bikini und in Stripclubs auf Facebook. Für die Versicherung einer Kanadierin Grund genug, ihr das Krankengeld zu streichen. Dabei hätte diese die Fotos gar nicht finden dürfen.

Im Herbst bekam Nathalie Blanchard plötzlich kein Geld mehr von ihrer Krankenversicherung. «Sie können wieder arbeiten. Das haben wir auf Facebook gesehen», erklärte eine Mitarbeiterin der an Depression leidenden 29-Jährigen am Telefon.

In dem Sozialen Netzwerk hatte Blanchard fröhliche Fotos von sich im Bikini, auf ihrer Geburtstagsfeier und in einem Stripclub veröffentlicht - alles Beweise, dass sie nicht mehr depressiv ist, findet die Versicherung. Blanchard hält dagegen und erklärt, sie habe nur auf ärztlichen Rat gehandelt. «Ich wollte Spaß haben, um meine Probleme zu vergessen», sagte sie dem Fernsehsender CBC News.

Versicherer nutzt Facebook für Nachforschungen

Blanchards Anwalt findet die Methoden der Krankenversicherung unangebracht. «Ich denke nicht, dass Facebook ein gutes Mittel ist, um die mentale Verfassung von jemandem festzustellen», sagte er. Blanchard selbst wunderte sich, wie ihre Versicherung überhaupt an die Fotos gekommen ist: Sie hatte ihr Profil gesperrt, nur Freunde konnten die Fotos offiziell abrufen.

Natürlich sei das Krankengeld nicht allein wegen der Fotos auf Facebook eingestellt worden, schrieb der Versicherer in einer Stellungnahme. Man nutze das Internet aber aktiv, um Kundeninformationen einzuholen.

Dass soziale Netzwerke zur Nachforschung über Personen genutzt werden, ist nicht neu. In Deutschland durchleuchten laut einer Studie des Verbraucherschutzministeriums mehr als ein Viertel der Unternehmen ihre Bewerber über das Internet. «Wer Daten ins Internet stellt über sich, der muss damit rechnen, dass andere diese Informationen auch abrufen», sagte der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar zu den Gefahren.

voc/reu/news.de
Leserkommentare (2) Jetzt Kommentar zum Artikel schreiben
  • klaus Zimmermann
  • Kommentar 2
  • 23.11.2009 17:27
 

Hallo, hirmit bestelle ich News.de ab! mfg

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  • ragnaroekr
  • Kommentar 1
  • 23.11.2009 17:22
 

Man muss Versicherungsangestellter oder -bürokrat sein, um diese Argumente zu verstehen. Aber die Dame kann sich beruhigen, das oberste Gesetz eine Versicherung ist das Argument vom Ausschluss des Versicherungseintritts. Das gilt bei privaten und öffentlichen Versicherungen. Der Bundestag ist das beste Beispiel: Nur bei versicherungsfremden Leistungen ist die Politik großzügig.

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