Von news.de-Redakteur Christian Vock
Selbst geschrieben oder selbst geklaut? Andrea Maria Schenkel ist nicht die erste Autorin, der man Ideenklau unterstellt hat. Das Oberlandesgericht München hat die Vorwürfe inzwischen entkräftet. Ein kurzer Rückblick.
Es war eine der beachtetsten Neuerscheinungen der deutschen Literaturszene. Als vor drei Jahren das Krimidebüt Tannöd von Andrea Maria Schenkel erschien, staunte die Branche nicht schlecht. Im kleinen Hamburger Verlag Edition Nautilus erschienen, setzte sich Tannöd in den Bücherregalen gegen seine Konkurrenten durch. Der Rest ist eine einzige Erfolgsgeschichte: Über eine Millionen verkaufte Exemplare, Preishagel, Hörbuchversion, übersetzt in 20 Sprachen, ins Theater geschafft und nun auch auf die Kinoleinwand. Tannöd ist und bleibt eine Sensation.
Doch der Jubel blieb nicht lange ungetrübt. Der Journalist und Schriftsteller Peter Leuschner reichte 2007 beim Münchner Landgericht Klage gegen Andrea Maria Schenkel ein. Der Vorwurf: Schenkel habe aus seinem Sachbuch Der Mordfall Hinterkaifeck abgeschrieben. In seinem Buch hatte er sich bereits 1997, wie Schenkel neun Jahre später, mit dem sechsfachen Mord in dem oberbayerischen Einödhof Hinterkaifeck im Jahr 1922 beschäftigt. Nach Leuschners Meinung habe Schenkel Szenen- und Handlungselemente übernommen, die er sich ausgedacht hatte und die damit urheberrechtlich geschützt seien.
Im Mai 2008 wies das Landgericht München die Vorwürfe Leuschners gegen die Schriftstellerin ab. Vergangene Woche hat dann das Oberlandesgericht (OLG) München in zweiter Instanz dieses Urteil bestätigt. Ihm stehen somit keine Unterlassungsansprüche oder Zahlungen wegen Urheberrechtsverletzung zu. Gerichtssprecherin Sibylle Fey bestätigte entsprechende Medienberichte.
Auch das OLG folgte der Argumentation Leuschners nicht. Die Richter schlossen sich vielmehr den Argumenten von Schenkels Anwälten an, wonach sich die Autorin auf allgemein zugängliche Unterlagen, nämlich Ermittlungsakten im bayerischen Staatsarchiv und Zeitungsartikel zu dem Mordfall, gestützt habe. Dementsprechend könne für die Auswertung solcher Unterlagen kein Urheberrecht geltend gemacht werden, weil sie der sogenannten Gemeinfreiheit unterlägen.
Wie das OLG weiter argumentierte, habe Leuschner mit angeblich von Schenkel kopierten Stellen auch nicht die Höhe einer literarischen Eigenschöpfung erreicht, die für urheberrechtliche Forderungen notwendig sei. Bei anderen Passagen habe Schenkel auf jeden Fall genügend Abstand zum Sachbuch des Klägers eingehalten, erläuterte Sprecherin Fey das Urteil. Zwar kann Leuschner gegen das Urteil nicht in Revision gehen, aber innerhalb bestimmter Fristen eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einreichen.
Noch heute zeugt auf dem Friedhof im oberbayrischen Ort Waidhofen ein einziger grauer Stein mit goldenen Lettern von dem Mehrfachmord. In der Nacht zum 1. April 1922 wurden auf dem Hof Hinterkaifeck, rund 40 Kilometer von Ingolstadt entfernt, eine Bauernfamilie und ihre Magd umgebracht. Der Mord wurde nie aufgeklärt, der Hof abgerissen und der Flecken Hinterkaifeck verschwand danach von der Landkarte.
Seit Jahren beschäftigen sich zahlreiche Hobbydetektive mit dem Fall. Auch eine 15-köpfige Abschlussklasse der Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck hat sich noch einmal mit dem Sechsfachmord beschäftigt und untersucht, ob dieser Fall heute aufzuklären wäre. Im Internet hat sich eine Art Sonderkommission gebildet. So diskutieren Zahnärzte, Studenten, Juristen, Rentner und Ingenieure im Netz jedes Detail und jede Wendung. Tausende Interessierte surfen auf den vielen Internetseiten, die sich mit der Bluttat befassen.
bla/news.de/dpa