Auf in die Gegenwart
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Von news.de-Mitarbeiterin Denise Peikert
Artikel vom 15.10.2009
E-Book, E-Reader, Google Books: Neben Chinas Hochkultur ist schnöde Technik großes Thema auf der Frankfurter Buchmesse. Höchste Zeit, wird doch schon seit den 1990er Jahren über die Digitalisierung von Literatur gesprochen.
2005 schaffte Google Tatsachen. Der Konzern begann in Zusammenarbeit mit großen amerikanischen Bibliotheken, Bücher einzuscannen und zur Volltextsuche im Netz freizugeben. Die Bücher, deren Urheberrecht abgelaufen war, bot Google vollständig und kostenlos zum Lesen an. Von allen anderen wurden Auszüge gezeigt. Wie viele Titel seitdem verfügbar sind, ist umstritten, Googles Ziel bis 2015 dagegen klar: 15 Millionen.
Die Interessenverbände der US-amerikanischen Verleger und Autoren verklagten Google kurz nach dem Start des Bücherdienstes. Ihre Werke wurden ohne weitere Rückfrage über die Bestände der Bibliotheken eingescannt. Google stellte den Urhebern zwar frei, hinterher der Veröffentlichung zu widersprechen. Das jedoch sahen diese als Verletzung ihrer Rechte an.
Die Parteien einigten sich schließlich auf einen Vergleich, der grundsätzliche Fragen des Urheberrechts offen lässt: Google zahlt 125 Millionen Dollar (etwa 84 Millionen Euro) und erhält das Recht, weiterzumachen wie bisher. Zudem werden die Rechteinhaber mit 63 Prozent an allen Werbeeinnahmen beteiligt. Um das Geld zu erhalten, müssen sich Autoren und Verleger in einer zu gründenden «Book Rights Registry» registrieren. Eine Art Verwertungsgesellschaft, über die Google die vereinbarten Gelder ausschüttet.
Diese Einigung ist noch nicht in Kraft und wird von amerikanischen Gerichten derzeit kartellrechtlich geprüft. Gegen die wirtschaftliche Vormachtstellung, die Google mit der Vereinbarung zukäme, bildete sich eine Allianz, der unter anderem Amazon und Microsoft angehören. Eine Entscheidung soll am 9. November fallen. Sollte der Deal scheitern, geht alles wieder auf Anfang: Dann müssen sich Google und die Autoren doch noch mit der Frage beschäftigen, ob das Handeln des Internetunternehmens gegen amerikanisches Urheberrecht verstößt.
Auch in Europa beteiligten sich Bibliotheken am Einscannen der Bücher über Google. Neben der französischen Nationalbibliothek ist die Bayerische Staatsbibliothek Googles bisher einziger Partner in Deutschland. Dabei war die Kritik an Google Books auch hierzulande heftig. Justizministerin Brigitte Zypries bezeichnete die Vorgehensweise als «schlichtweg rechtswidrig». «Das ist eine klare Urheberrechtsverletzung» sagte Jessica Sänger von der Rechtsabteilung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels dem österreichischen Standard. Und erst kürzlich schaltete sich gar Bundeskanzlerin Angela Merkel ein mit dem Satz: «Das Urheberrecht muss auch im Internet seinen Platz finden. Deshalb lehnen wir es ab, dass ohne jeden urheberrechtlichen Schutz die Bücher einfach eingescannt werden.»
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Wer da nicht die Parallelen zur Musikindustrie sieht, muss blind sein...! Die Digitalisierung und fortschreitende Ausbreitung des Internets darf nicht als Gefahr, sondern muss als Chance begriffen werden! Die Buchindustrie wäre nicht die erste, die vor lauter Furcht vorm Netz in eine Starre fällt, die am Ende auch die besten Angebote nicht mehr aus der Bequemlichkeit der Illegalität herausbekommen können. Aber man kann natürlich auch wie einst die Musiker einfach noch eine Weile auf seinem Urheberrecht rumpochen und die Zukunft verschlafen.
jetzt antwortenKommentar meldenAuch ich sehe dies als Diebstahl. Wie kann man ungefragt das Wissen anderer so vermarkten und dann noch erwarten, dass der Autor oder Verleger sich selber melden muss, wenn er hier Verdienste zugebilligt haben will. Das hat mit Freiheit im Netz nichts zu tun! Das schlimme ist, dass hier sicher gute Literatur weiter verkommen wird. Denn solche benötigt oft Jahre um recherchiert zu werden bzw zu reifen. Verlierer sind meines Erachtens die Leser. Ich hoffe auch, dass die Bücher (mit Papier) nicht aussterben bzw bezahlbar bleiben.Das elektronische Buch ist für mich kein Ersatz.
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