Die schnellen Solidaritätsbekundungen für Roman Polanski haben dem Regisseur in der Schweizer Auslieferungshaft nach Einschätzung seiner Anwälte geschadet. Es gehe in diesem Fall nicht um die Sonderbehandlung eines Künstlers.
Die Unterstützung sei «in der Sache ungeschickt» gewesen, weil sie eine falsche Debatte über Sonderrechte für Künstler losgetreten habe, sagte der Anwalt Hervé Témime dem französischen Sender France Info. Zahlreiche Künstler und Prominente haben in einer Unterschriftenliste die Freilassung Polanskis verlangt.
«Es geht nicht darum, für Roman Polanski eine Vorzugsbehandlung zu verlangen, weil er ein Künstler ist», sagte Témime. «Es geht um die Anwendung des Rechts, dass jeder Fall gleich behandelt wird.» Viele sprächen über den Fall, ohne ihn zu kennen. Polanski sei kein Justizflüchtling. Er habe vor mehr als 30 Jahren ein Abkommen mit der US-Justiz getroffen. «Dieses Abkommen wurde von einem Richter gebrochen, der es verraten hat.»
Polanski bleibt in Haft
Nach Schweizer Medienberichten entschied das Bundesamt für Justiz am Dienstag, dass die Fluchtgefahr für eine Freilassung des 76-Jährigen auf Kaution oder gegen andere Sicherungsmaßnahmen zu groß sei. Polanskis Anwälte wollten erreichen, dass der Starregisseur in seiner Wohnung im Prominentenort Gstaad einen Hausarrest absitzen kann. Sie dementierten erneut, dass Fluchtgefahr bestehe. «Herr Polanski verpflichtet sich, die Schweiz während des gesamten Auslieferungsverfahrens nicht zu verlassen und alle Auflagen zu respektieren, die ihm auferlegt werden könnten, um die Zusagen zu garantieren», teilten die Anwälte Hervé Temime und Georges Kiejman mit.
Die Anwälte des Oscar-Preisträgers hatten am vergangenen Dienstag den Haftentlassungsantrag eingereicht. Am selben Tag legte Polanski beim Bundesstrafgericht des Landes zudem Beschwerde gegen den Auslieferungshaftbefehl ein.
Der 76-jährige Regisseur war am 26. September bei der Einreise nach Zürich wegen eines vorläufigen US-Haftbefehls festgenommen worden. Er hatte vor 32 Jahren in den USA Sexualverkehr mit einer 13-Jährigen gehabt und war vor dem Prozess nach Europa abgereist. Die USA hätten noch kein Auslieferungsgesuch übermittelt, sagte Témime. «In Frankreich könnte ein Ausländer in derselben Lage nicht ausgeliefert werden. In Italien wäre das genauso.» Das gelte schon wegen der Verjährung des Vorwurfs der Unzucht mit Minderjährigen. Man könne mit Sicherheit in dem Fall nicht von Vergewaltigung sprechen.
juz/ped/news.de/dpa/ddp