Die Türkei fordert die Auslieferung von Sarah Ferguson, da die Ex-Frau des britischen Prinzen Andrew heimlich die Zustände in türkischen Waisenhäusern filmen ließ. Im schlimmsten Fall droht ihr eine Gefängnisstrafe in der Türkei.
Die türkischen Behörden haben das britische Innenministerium um eine Befragung der Herzogin von York gebeten, berichtete die Daily Mail auf ihrer Internetseite. Die Ex-Schwiegertochter der Queen könnte demnach sogar festgenommen werden. Das Innenministerium und Scotland Yard beraten, wie sie mit dem pikanten Fall umgeben.
Handeln müssen die Behörden in jedem Fall, weil zwischen Großbritannien und der Türkei ein Auslieferungsabkommen besteht. Demnach kann jeder Verdächtige einer strafbaren Handlung ausgeliefert werden. Was der 49-Jährige genau vorgeworfen wird, ist nicht bekannt. Laut der Sun drohen der Herzogin jedoch bei Verurteilung vor einem türkischen Gericht bis zu viereinhalb Jahren Gefägnis.
Mit Perücke und Kopftuch verkleidet und in Begleitung ihrer Tochter Prinzessin Eugenie (19) sowie eines britischen TV-Reporters hatte Ferguson 2008 heimlich Videoaufnahmen in einem staatlichen Waisenhaus in der Nähe von Ankara gemacht. Die Bilder zeigen kahlgeschorene, verlumpte und an Stühle gefesselte Kinder mit einer Behinderung.
Der Fall Ferguson könnte sich zu einem größeren Politikum ausweiten. Denn die Türbei wirft der Herzogin nicht nur vor, gegen türkische Gesetze verstoßen zu haben, sondern zudem willentlich Stimmung gegen einen möglichen Beitritt der Türkei in die EU zu machen. «Es ist ganz offensichtlich, dass Sarah Ferguson böse Absichten hat. Sie will den Ruf der Türkei ruinieren», sagte die türkische Familienministerin Nimet Cubukcu der Sun zufolge. Der Sprecher der Beschuldigten antwortete: «Die Herzogin hat keinerlei politische Motivation. Es geht ihr einzig und allein um das Wohl der Kinder.»
Laut der britischen Zeitung ist sich Ferguson der Gefahr einer möglichen Auslieferung schons seit längeren bewusst. So soll sie Anfang dieses Jahres einen Ski-Urlaub in die Schweiz abgesagt haben, weil das Risiko einer Festnahme in dem Nicht-EU-Land zu groß gewesen sei. Nun scheint sie auch in ihrem Heimatland vor einer möglichen Auslieferung nicht mehr geschützt zu sein.