Der Gerichtsmediziner von L.A. hat den Tod von Michael Jackson als Tötungsdelikt bezeichnet. Todesursache sei vor allem eine Vergiftung durch Propofol - das Medikament, das Jacksons Arzt nach eigenen Angaben dem «Kind of Pop» am Todestag verabreicht hatte.
Michael Jacksons Tod ist laut dem Befund des Gerichtsmediziners von Los Angeles (L.A.) vor allem auf zwei Medikamente zurückzuführen, hieß es in einer am Freitag veröffentlichten Erklärung. Todesursache sei eine akute Vergiftung durch das Narkotikum Propofol gewesen. Andere Beruhigungsmittel hätten ebenfalls eine Rolle gespielt, vor allem das Medikament Lorazepam.
Der vollständige Obduktionsbericht wurde auf Antrag der Behörden bislang noch nicht veröffentlicht. Jacksons Leibarzt Conrad Murray hat zugegeben, Jackson an dessen Todestag Propofol verabreicht zu haben. Murray steht im Zentrum der Ermittlungen zum Tod des «King of Pop», der am 25. Juni im Alter von 50 Jahren starb. Er wurde bereits zwei Mal von der Polizei befragt, bislang jedoch nicht als Verdächtiger bezeichnet.
Auch die Schlussfolgerung der Gerichtsmedizin, dass es sich bei dem Fall um ein Tötungsdelikt handelt, heißt noch nicht automatisch, dass es zu strafrechtlichen Schritten kommt. «Diese Entscheidung ist für den Bezirksstaatsanwalt nicht bindend», erklärt der Rechtsprofessor Steve Cron. «Es ist aber ein weiteres Teil in dem Puzzle, das zu dem Schluss führt, das jemand wegen seines (Jacksons) Todes strafrechtlich belangt werden wird.»
Murrays Anwalt Edward Chernoff beklagte, dass nicht der vollständige Autopsiebericht veröffentlicht worden sei. Ohne alle Angaben sei es unmöglich, eine unabhängige Expertenmeinung zur Bedeutung der verschiedenen in Jacksons Körper gefundenen Pharmawirkstoffe einzuholen.
tno/bla/news.de/dpa/ap