Stören Bordelle in Wohngebieten?
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Von news.de-Redakteurin Isabelle Wiedemeier
Artikel vom 05.05.2009Seit 20 Jahren sind in Berlin Wohnungsbordelle etabliert. Sie sind diskret und unscheinbar, meinen ihre Befürworter. Baustadtrat Klaus-Dieter Gröhler sieht das anders. Jetzt stehen ein Bezirk und eine Bordellbesitzerin vor Gericht.
Nach Ansicht des Bundesverbandes für Sexuelle Dienstleistungen (BSD) sind die Wohnungsbordelle ein persönliches Problem des Baustadtrates. «In anderen Bezirken gibt es kein Problem, aber hier in Charlottenburg-Wilmersdorf und in Schöneberg haben wir immer wieder Baustadträte, die sich in ihren Moralvorstellungen gestört fühlen», sagt die Sprecherin der Verbandes, Stephanie Klee. Sie ist gerade auf dem Weg zur Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht, von der sie sich ein Grundsatzurteil für das Baurecht in Sachen Prostitution erhofft.
Baustadtrat Klaus-Dieter Gröhler hat es auf Kerstin Berghäusers «Salon Prestige» abgesehen. Ihr Wohnungsbordell in Ku`damm-Nähe verstoße gegen das Bauplanungsrecht, sagt der Stadrat. Es liegt im Untergeschoss eines Mietshauses, Gröhler spricht von einem Wohngebiet, laut Gericht handelt es sich um ein gemischtes Gebiet mit Wohnhäusern und Gewerbe.
«Milieubedingte Begleiterscheinungen» sind Gröhlers Argument gegen den «Salon Prestige». Berghäuser jedoch streitet ab, dass die Bewohner von Haus und Umgebung durch nächtlichen Lärm und Kondome im Treppenhaus gestört würden. «Es ist erstaunlich, weil die Bezirksverwaltung sich gegen Bordelle stellt, wo definitiv weder Schäden noch Störungen auftreten, die also nachweislich unauffällig sind», sagt Stephanie Klee. «Bordelle, wo Rambazamba ist, gibt es ja auch. Das wundert uns schon sehr.»
Das Verwaltungsgericht muss nun klären, ob Bordelle in Wohngebieten grundsätzlich für die Nachbarschaft zumutbar sind oder nur in Gewerbegebieten existieren dürfen. «Das ist deutschlandweit der erste Prozess, der sich mit den Realitäten auseinandersetzt», sagt BSD-Sprecherin Stephanie Klee. Am Morgen hat das Gericht bei einer Ortsbegehung das Prestige persönlich in Augenschein genommen, derzeit läuft die Verhandlung.
Rund 400 Wohnungsbordelle in Berlin könnten von dem Urteil betroffen sein. Um ein Wohnungsbordell zu betreiben, ist eine gewerberechtliche Anzeige nötig, jedoch keine Konzession - eine Betreiberlizenz - wie bei einer Gaststätte.
Im Jahr 2000 hatte das Berliner Verwaltungsgericht bereits in einem ähnlichen Fall zugunsten einer Bordellbesitzerin entschieden. Damals ging es ums Gewerberecht, und das Gericht stellte fest, dass Prostitution nicht sittenwidrig sei. Felicitas Weigmann, Betreiberin des Cafés «Pssst», gewann damals ebenfalls gegen den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. Kerstin Berghäuser lässt sich nun von derselben Anwältin vertreten.
In anderen Bezirken wie zum Beispiel Kreuzberg gebe es hingegen nie derartige Probleme, betont BSD-Sprecherin Stephanie Klee. «Dabei haben alle dasselbe Baurecht als Grundlage.»